Höhe der Mietkaution
Die Kaution darf höchtstens 3 Monats- Kaltmieten
betragen.
Im gewerblichen Mietverhältnis gibt es diese
Einschränkungen (Höhe der Kaution) nicht. Die
Höhe der Kaution kann beliebig vereinbart werden,
eine getrennte Anlage ist nicht nötig, und der
Zinsen muss der Vermieter auch nicht an den
Mieter zahlen.
Sind gemeinschaftliche Mieter zur Zahlung einer
Mietkaution verpflichtet, so können sie den
Rückzahlungsanspruch bei nur gemeinsam
geltend machen. Das gilt auch, wenn nur einer der
Mieter die Kaution gezahlt hatte.
Wann muss die Kaution zurückgezahlt
werden?
Wer eine Mietkaution gezahlt hat, dem steht
frühestens nach Beendigung des Mietverhältnisses
und Ablauf einer angemessenen Prüfungsfrist des
Vermieters ein Anspruch auf Rückzahlung der
Kaution zu.
Um zu prüfen, ob Ansprüche gegen den Mieter
bestehen, steht dem Vermieter eine gewisse Frist
zu. Ist es offensichtlich, dass keine Ansprüche mehr
bestehen, muss der Vermieter die Rückzahlung der
Mietkaution sofort vornehmen.
Wurde die Kaution vom Sozialamt geleistet und der
Anspruch auf Rückzahlung der Kaution an das
Sozialamt abgetreten, dann können Mieter auf
Rückzahlung der Kaution an das Sozialamt klagen.
Wie lange kann der Vermieter die
Kaution einbehalten?
•
Ein Rückbehaltungsrecht hat der Vermieter nur
in der Höhe, in der er noch Forderungen an den
Mieter hat. Über diese muss er unverzüglich
abrechnen. Es stimmt nicht, dass der Vermieter
Anspruch darauf hat, sich mit der
Kautionsabrechnung grundsätzlich 3 oder sogar
6 Monate Zeit zu lassen.
•
Steht die Nebenkostenabrechnung noch aus,
kann der Vermieter einen angemessenen Betrag
einbehalten, wenn zu erwarten ist, dass der
Mieter etwas nachzahlen muss. Den Restbetrag
muss der Vermieter sofort auszahlen, wenn
keine weiteren Forderungen bestehen.
•
Ob zu erwarten ist, dass der Mieter nachzahlen
muss, ergibt sich aus den Erfahrungen der
Vergangenheit. Wenn der Mieter also in der
Vergangenheit immer Nachzahlungen leisten
musste. In dieser Höhe plus einen geringen
Aufschlag, das ist dann der angemessene
Betrag für die Einbehaltung.
Wie und wann muss die Kaution
gezahlt werden?
Die Kaution kann in 3 Raten gezahlt werden. Wer
also weiß, dass er die Kaution nicht auf einmal
bezahlen kann, weil das so verlangt wird, kann den
Mietvertrag trotzdem unterschreiben und die
Mietkaution in 3 Raten zahlen.
Der Vermieter darf deswegen nicht abmahnen oder
kündigen.
Eine mietvertragliche Vereinbarung, nach der
die Kautionssumme auf einmal gezahlt werden
muss, ist unwirksam.
Vereinbaren Mieter und Vermieter, dass die
Mietkaution zu Beginn des Mietverhältnisses
gezahlt werden muss, dann ist das unwirksam. Der
Mieter hat das Recht die Kaution in drei
Monatsraten zahlen.
Der Mieter muss die erste Rate zu Beginn des
Mietverhältnisses und die beiden nachfolgenden
Raten in den darauf folgenden Monaten leisten.
Wenn der Mieter die Mietkaution nicht
zahlt?
Die Nichtzahlung der Mietkaution berechtigt den
Vermieter aber zur fristlosen Kündigung.
Miekaution anlegen
Der Vermieter die Kaution bei einer Bank mit
dreimonatiger Kündigungsfrist zum üblichen
Zinssatz anlegen.
Vermieter und Mieter können aber auch eine
andere Anlageform vereinbaren. In allen Fällen
muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters
getrennt erfolgen.
Der Vermieter muss Auskunft über den Verbleib und
die Art der Anlage der Kaution geben.
Wenn die Bank eine Mietbürgschaft übernimmt,
muss der Mieter keine Kaution mehr bei seinem
Vermieter hinterlegen.
Vermieterwechsel
Wechselt der Grundstückseigentümer,
geht der Mietvertrag mit dem Mieter vom
alten auf den neuen Eigentümer über.
Geschieht der Wechsel durch Erbfolge -
weil der alte Vermieter verstirbt - haften
dessen Erben für die Rückzahlung der
Kaution im selben Umfang wie der
Erblasser.
Wird das Haus oder die Wohnung verkauft, so
haftet der neue Vermieter bei Ende des
Mietverhältnisses für die Rückzahlung der Kaution
auch dann, wenn er sie vom Verkäufer nicht
erhalten hat. Aber auch der frühere Vermieter
haftet für die Rückzahlung weiter.
Gerät das Haus unter Zwangsverwaltung, muss
der Zwangsverwalter die Mietkaution samt Zinsen
abrechnen, wenn das Mietverhältnis endet. Und
zwar auch, wenn der Eigentümer ihm die Kaution
nicht ausgezahlt hat.
Mietkaution, Rückzahlung durch
Vermieter
Aufforderung Rückzahlung
Mietkaution
Mitteilung über Einbehalt
über Mietkaution
39,90 11,40 €
NEU
USB Stick kostenlos
Online verfügbar
erhältlich
•
als Download
•
auf CD
•
auf USB Stick
nutzbar auch mit
dem Smartphone
zum Sonderpreis
noch bis: