Tauscht ein Vermieter kaputte einfache Fenster gegen neue, isolierverglaste Fenster aus, darf er die Kosten dieser Modernisierungsmaßnahme nur dann auf die Mieter umlegen, wenn er davon den Betrag für die Instandsetzung der alten Fenster abzieht. Werden Feuchtigkeitsschäden nicht durch Baumängel, sondern durch unzureichendes Heizen und Lüften verursacht, muss der Mieter siebeseitigen. Eine Mietminderung gibt es nicht. AG Neukölln

Fenster in Altbauten

Mieter einer Altbauwohnung können nicht die Miete mindern, wenn es durch die Fenster zieht. Auch besteht kein Anspruch auf eine Modernisierung der Fenster. Landgericht Karlsruhe Wer in einen Altbau zieht, muss damit rechnen und leben, dass die Ausstattung nicht modernsten Ansprüchen genügt. Erlischt eine im Abstand von bis zu 15 cm vor dem Fenster aufgestellte Kerze, kann die Miete gemindert werden. Denn das deutet auf undichte Fenster hin. Landgericht (LG) Berlin Denn Mieter können immer nur den Standard erwarten, welcher der üblichen Ausstattung vergleichbarer Wohnungen entspricht. Und dabei muss stets auch das Alter des Mietshauses berücksichtigt werden. Eine Tauwasserbildung bei alten Kastenfenstern ist kein Mietmangel. Bei Altbauten ist die Bildung von Tauwasser üblich. Der Mieter muss ausreichend lüften und dabei Besonderheiten der Wohnung beachten. Bei alten Fenstern, die ohnehin nicht dicht schließen, muss er z.B. weniger lüften als bei neuen Doppelfenstern mit Gummidichtung, die einen fast hermetischen Außenabschluss bilden. (LG Hannover)

Der Vermieter ist verpflichtet, den Mieter darauf hinzuweisen, dass er sein

Lüftungsverhalten ändern muss, wenn neue Fenster eingebaut wurden.

(LG Lübeck)

Der Mieter muss den Austausch von intakten Fenstern mit Holzrahmen gegen Fenster mit Kunststoffrahmen nicht dulden. So ein Austausch stellt keine duldungspflichtige Verbesserung dar. Auch eine einheitliche Gestaltung der Fenster in der Wohnanlage rechtfertigt nicht einen Duldungsanspruch (AG Hamburg).
Baut ein Vermieter neue Isolierglasfenster ein und diese werden damit durch alte verottete Fenster ersetzt, dann darf er aus diesem Grund nicht die Miete erhöhen. Hierbei handelt es sich nicht um eine Modernisierung, weswegen die Miete erhöht werden kann. Das ist Instandhaltung und dafür ist der Vermieter zuständig. Er wäre verpflichtet gewesen, die Fenster zu ersetzen, wenn diese aus Altersgründen nicht mehr ihren Zweck erfüllen. Der Eigentümer muss einen angemessenen Abzug in Höhe der eh entstandenen Instandsetzungskosten für die alten Fenster vornehmen. AG Bremerhaven. Sind die Fenster im schlechten Zustand und deshalb luftdurchlässig und schwer schließbar, ist eine Mietminderung von 10 Prozent gerechtfertigt. AG Münster Der Zustand des Fensters, durch das ungehindert in ein Haus eingedrungen werden kann, rechtfertigt eine Minderung von 10%. AG Bergisch Gladbach

Was genau ist ein Altbau?

Es gibt keine genaue Definition dafür. Im allgemeinen geht man aber von Altbauten aus, wenn diese ca. 50 bis 60 Jahre und älter sind. 5 % Mietminderung je Fenster, wenn Isolierglasscheibe blind und feuchtigkeitsbeschlagen ist (LG München) Verwitterte Fenster kein Wohnungsmangel – AG Wedding Auf der Außenseite verwitterte Holzfensterrahmen stellen, stellen noch keinen Mangel dar, wenn sie trotzdem noch dicht sind. Gebrauchseinschränkungen weil sich beispielsweise beim Reinigen Farbe ablöst, stellen noch keinen Mietmangel dar, der den Mieter zur Minderung der Miete berechtigt.
Weitere Urteile Mietminderung bei undichten Fenstern Schimmel im Bad, Feuchtigkeit im Kinderzimmer, Küche und Bad...30 Prozent Mietminderung / Amtsgericht Potsdam Fehlender Kitt und mangelhafte Dichtungen an den Fenstern einer Wohnung sind Mängel der Mietsache, die eine Mietminderung von 5 % rechtfertigen Amtsgericht Münster Verrottete Fensterrahmen sind ein Mangel der Mietsache, der eine Mietminderung in Höhe von 20 % rechtfertigt. Landgericht Hamburg Sind die Fenster von Außentüren einer Mietwohnung nicht ordnungsgemäß verdichtet, sodass nicht nur ein Luftaustausch stattfindet sondern Zugluft entsteht, so kann der Mieter eine Minderung der Miete um 20 % verlangen. (Landgericht Kassel) Es handelt sich um einen Mangel an der Mietsache, wenn Zugluft in der Wohnung entsteht, da es durch den entstehenden Wärmeverlust zu einer Energieverschwendung kommt. (Amtsgericht Hamburg)
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Tauscht ein Vermieter kaputte einfache Fenster gegen neue, isolierverglaste Fenster aus, darf er die Kosten dieser Modernisierungsmaßnahme nur dann auf die Mieter umlegen, wenn er davon den Betrag für die Instandsetzung der alten Fenster abzieht. Werden Feuchtigkeitsschäden nicht durch Baumängel, sondern durch unzureichendes Heizen und Lüften verursacht, muss der Mieter siebeseitigen. Eine Mietminderung gibt es nicht. AG Neukölln

Fenster in Altbauten

Mieter einer Altbauwohnung können nicht die Miete mindern, wenn es durch die Fenster zieht. Auch besteht kein Anspruch auf eine Modernisierung der Fenster. Landgericht Karlsruhe Wer in einen Altbau zieht, muss damit rechnen und leben, dass die Ausstattung nicht modernsten Ansprüchen genügt. Erlischt eine im Abstand von bis zu 15 cm vor dem Fenster aufgestellte Kerze, kann die Miete gemindert werden. Denn das deutet auf undichte Fenster hin. Landgericht (LG) Berlin Denn Mieter können immer nur den Standard erwarten, welcher der üblichen Ausstattung vergleichbarer Wohnungen entspricht. Und dabei muss stets auch das Alter des Mietshauses berücksichtigt werden. Eine Tauwasserbildung bei alten Kastenfenstern ist kein Mietmangel. Bei Altbauten ist die Bildung von Tauwasser üblich. Der Mieter muss ausreichend lüften und dabei Besonderheiten der Wohnung beachten. Bei alten Fenstern, die ohnehin nicht dicht schließen, muss er z.B. weniger lüften als bei neuen Doppelfenstern mit Gummidichtung, die einen fast hermetischen Außenabschluss bilden. (LG Hannover)

Der Vermieter ist verpflichtet, den Mieter darauf

hinzuweisen, dass er sein Lüftungsverhalten

ändern muss, wenn neue Fenster eingebaut

wurden. (LG Lübeck)

Der Mieter muss den Austausch von intakten Fenstern mit Holzrahmen gegen Fenster mit Kunststoffrahmen nicht dulden. So ein Austausch stellt keine duldungspflichtige Verbesserung dar. Auch eine einheitliche Gestaltung der Fenster in der Wohnanlage rechtfertigt nicht einen Duldungsanspruch (AG Hamburg).
Baut ein Vermieter neue Isolierglasfenster ein und diese werden damit durch alte verottete Fenster ersetzt, dann darf er aus diesem Grund nicht die Miete erhöhen. Hierbei handelt es sich nicht um eine Modernisierung, weswegen die Miete erhöht werden kann. Das ist Instandhaltung und dafür ist der Vermieter zuständig. Er wäre verpflichtet gewesen, die Fenster zu ersetzen, wenn diese aus Altersgründen nicht mehr ihren Zweck erfüllen. Der Eigentümer muss einen angemessenen Abzug in Höhe der eh entstandenen Instandsetzungskosten für die alten Fenster vornehmen. AG Bremerhaven. Sind die Fenster im schlechten Zustand und deshalb luftdurchlässig und schwer schließbar, ist eine Mietminderung von 10 Prozent gerechtfertigt. AG Münster Der Zustand des Fensters, durch das ungehindert in ein Haus eingedrungen werden kann, rechtfertigt eine Minderung von 10%. AG Bergisch Gladbach

Was genau ist ein Altbau?

Es gibt keine genaue Definition dafür. Im allgemeinen geht man aber von Altbauten aus, wenn diese ca. 50 bis 60 Jahre und älter sind. 5 % Mietminderung je Fenster, wenn Isolierglasscheibe blind und feuchtigkeitsbeschlagen ist (LG München) Verwitterte Fenster kein Wohnungsmangel – AG Wedding Auf der Außenseite verwitterte Holzfensterrahmen stellen, stellen noch keinen Mangel dar, wenn sie trotzdem noch dicht sind. Gebrauchseinschränkungen weil sich beispielsweise beim Reinigen Farbe ablöst, stellen noch keinen Mietmangel dar, der den Mieter zur Minderung der Miete berechtigt.
Weitere Urteile Mietminderung bei undichten Fenstern Schimmel im Bad, Feuchtigkeit im Kinderzimmer, Küche und Bad...30 Prozent Mietminderung / Amtsgericht Potsdam Fehlender Kitt und mangelhafte Dichtungen an den Fenstern einer Wohnung sind Mängel der Mietsache, die eine Mietminderung von 5 % rechtfertigen Amtsgericht Münster Verrottete Fensterrahmen sind ein Mangel der Mietsache, der eine Mietminderung in Höhe von 20 % rechtfertigt. Landgericht Hamburg Sind die Fenster von Außentüren einer Mietwohnung nicht ordnungsgemäß verdichtet, sodass nicht nur ein Luftaustausch stattfindet sondern Zugluft entsteht, so kann der Mieter eine Minderung der Miete um 20 % verlangen. (Landgericht Kassel) Es handelt sich um einen Mangel an der Mietsache, wenn Zugluft in der Wohnung entsteht, da es durch den entstehenden Wärmeverlust zu einer Energieverschwendung kommt. (Amtsgericht Hamburg)
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