Kündigungsfrist im Mietvertrag- wann muss die Kündigung abgeschickt werden?
Die Kündigung ist spätestens am 3. Werktag eines Monats für den übernächsten Monat möglich.Auch der Samstag ist ein Werktag. Ist er aber der dritte Werktag, dann zählt er nicht mit. Es würde dann reichen, wenn die Kündigung dem Vermieter erst am Montag zugeht. Möchte der Mieter beispielsweise Ende November ausziehen, dann müsste die Kündigung spätestens am 3. September beim Vermieter sein. Die Kündigung muss dem Vermieter am 3. eines Monats (Werktag) zugehen, wenn dieser Monat noch zur Kündigungsfrist mitgerechnet werden soll. Erhält der Vermieter die Kündigung später, beginnt die Kündigungsfrist erst ab dem darauffolgenden Monat.Kündigungen per E-Mail, WhatsApp oder Fax sind nicht gültig. Die Ausnahme wäre dabei nur, wenn der Vemieter Kündigungen auf diesem Weg akzeptiert.Es reicht aber ein formloses Schreiben. Ein einfaches Schreiben per Hand, dass der Mieter kündigt und zu welchem Zeitpunkt das Mietverhältnis für ihn enden wird. (Kündigung „zum Datum“) Es wird das Datum genannt, zu dem das Mietverhältnis unter Einberechnung der Kündigungsfrist endet. Die Kündigung muss spätestens am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist beim Vermieter sein. Wichtig ist der Empfang und nicht der Poststempel.Mieter und Vermieter können beide einen Mietvertrag kündigen. Bei einer Kündigung mit Kündigungsfrist muss der Vermieter einen Grund für die Kündigung angeben, der Mieter braucht keinen Kündigungsgrund.
Die Kündigung des Mietvertrages muss immer schriftlich erfolgen und sie sollte auch rechtzeitig abgeschickt werden.
Was bedeutet: „zum Datum“ kündigen?
Wer zum 31.Oktober kündigt, möchte dass das Mietverhältnis am 31. Oktober endet.Beträgt die Kündigungsfrist also 3 Monate, muss mindestens 3 Monate vorher gekündigt werden.
Wer muss den Mietvertrag kündigen?
Wurde ein Mietvertrag zwischen mehreren Mietern/Vermietern geschlossen, dann muss die Kündigung des Mietvertrags von allen und gegenüber allen Mietvertragsparteien erklärt werden. Einen zu großen Zeitraum zwischen den einzelnen Kündigungserklärungen darf es nicht geben. Dann sind die Kündigungen unwirksam. Schon seit 2005 können fast alle Mieter ihren Mietvertrag mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Die Wohndauer spielt für Mieter keine Rolle mehr. Nur Vermieter müssen sich noch an die Kündigungsfristen nach Wohndauer halten.
Wann die Kündigung abschicken, wenn der Vermieter im Urlaub ist?
Ein Vermieter muss immer sicherstellen, dass ihm mögliche Kündigungen seiner Mieter auch erreichen, wenn er abwesend ist. Ist er beispielsweise im Urlaub muss er eine alternative Adresse angeben.Im Mietvertrag kann eine längere Kündigungsfrist vereinbart werden. Das gilt für Mieter und Vermieter.Eine kürzere Frist (als die gesetzliche Frist) kann nur für Mieterkündigungen festegelegt werden nicht aber wenn der Vermieter kündigungen will.
Musterkündigung
Wann die Kündigung abschicken?
Was muss in der Kündigung des Mietvertrages stehen?
•Anschrift des Vermieters•Adresse der Wohnung, für welche die Kündigung gelten soll•zu welchem Datum gekündigt wird •Bitte um eine Kündigungsbestätigung•Bitte um einen Übergabetermin•Bitte um Kautionsrückzahlung•Unterschrift von allen Hauptmietern
Kündigen Vermieter, sind sie an gesetzlich festgelegte Kündigungsfristen (§ 573c BGB) gebunden:Dauer des MietverhältnissesGesetzliche Kündigungsfristbis zu 5 Jahre 3 Monateab 5 Jahre 6 Monateab 8 Jahre 9 MonateBei einer Mieterkündigung müssen bei einer fristgerechten Kündigung keine Gründe angegeben werden. Bei einer fristlosen Kündigung sind Gründe nötig.
Kann man eine Kündigung zurückziehen oder rückgängig machen?
Das ist nicht möglich. Wenn die Kündigung des Mietvertrages dem Vermieter zugegangen ist, dann gilt sie. Der Vermieter kann auf die Kündigung und die Einhaltung der Kündigungsfrist bestehen. Es bleibt dem Vermieter aber offen, die Kündigung nicht zu akzeptieren. Er kann frei entscheiden, ob die Mieter in der Wohnung bleiben dürfen.
Wenn die Kündigungsfristen im Mietvertrag angegeben sind, reicht es auch aus, wenn in der Kündigung steht: „Ich kündige zum nächstzulässigen Termin“. Mieter und Vermieter wissen, wann dieser Termin ist. In diesem Fall ist aber ganz wichtig, dass das Datum angegeben wird, wann die Kündigung abgeschickt wurde. Auch wenn die Kündigungsfristen nicht angegeben sind, ergeben diese sich aus dem Gesetz.
Kündigung zum nächstzulässigen Termin
Der Kündigungsgrund spielt bei einer Kündigung keine Rolle, solange es sich nicht um eine fristlose Kündigung handelt. Fristlos bei einer Mieterkündigung, dass es unzumutbar wäre, die Kündigungsfrist einzuhalten.Das kann in folgenden Fällen möglich und nötig sein:•Die Wohnung ist zum Beispiel so mit Schimmel befallen, dass Gesundheitsgefahr bestehen würde, wenn der Mieter die Kündigungsfrist von 3 Monate einhalten müsste.•Oder die Wohnung hat solche Mängel, die der Vermieter nicht beseitigt, dass es unzumutbar ist, dort noch 3 Monate zu wohnen.•Der Vermieter hat sich dem Mieter gegenüber so verhalten, dass er dessen Würde verletzt hat und dem Mieter auch nicht zuzumuten ist, ein Vertragsverhältnis noch über 3 Monate aufrechtzuerhalten.
Zu welchem Zeitpunkt kann ein Mietvertrag gekündigt werden?
Es gilt nicht, wann sie abgeschickt wird, sondern, wann die Kündigung des Mietvertrages
beim Vermieter ankommt.
Was für Mieter schief gehen kann, wenn sie der Meinung sind, dass eine fristlose Kündigung für sie berechtigt ist und sie auch sofort ausziehen, ohne die Rechtslage genau zu kennen. Wenn eine fristlose Kündigung, bspw. wegen Schimmel zwar nicht in Frage kommt, sondern nur eine Kündigung mit Kündigungsfrist, dann müssen Mieter im schlimmsten Fall noch 3 Monate Miete zahlen und eventuell sogar noch Schadenseratz.Der Vermieter muss eine Kündigung nicht bestätigen. Mieter können aber trotzdem im Kündigungsschreiben darum bitten, dass der Vermieter ihnen mitteilt, dass er die Kündigung erhalten hat. Eine Kündigung genehmigen oder sich damit einverstanden erklären, ist irrelevant.Denn entweder ist eine Kündigung rechtlich zulässig oder eben nicht. Und das entscheidet eben nicht der Vermieter, sondern das Gesetz.
Die Kündigung ist spätestens am 3. Werktag eines Monats für den übernächsten Monat möglich.Auch der Samstag ist ein Werktag. Ist er aber der dritte Werktag, dann zählt er nicht mit. Es würde dann reichen, wenn die Kündigung dem Vermieter erst am Montag zugeht. Möchte der Mieter beispielsweise Ende November ausziehen, dann müsste die Kündigung spätestens am 3. September beim Vermieter sein. Die Kündigung muss dem Vermieter am 3. eines Monats (Werktag) zugehen, wenn dieser Monat noch zur Kündigungsfrist mitgerechnet werden soll. Erhält der Vermieter die Kündigung später, beginnt die Kündigungsfrist erst ab dem darauffolgenden Monat.Kündigungen per E-Mail, WhatsApp oder Fax sind nicht gültig. Die Ausnahme wäre dabei nur, wenn der Vemieter Kündigungen auf diesem Weg akzeptiert.Es reicht aber ein formloses Schreiben. Ein einfaches Schreiben per Hand, dass der Mieter kündigt und zu welchem Zeitpunkt das Mietverhältnis für ihn enden wird. (Kündigung „zum Datum“) Es wird das Datum genannt, zu dem das Mietverhältnis unter Einberechnung der Kündigungsfrist endet. Die Kündigung muss spätestens am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist beim Vermieter sein. Wichtig ist der Empfang und nicht der Poststempel.Mieter und Vermieter können beide einen Mietvertrag kündigen. Bei einer Kündigung mit Kündigungsfrist muss der Vermieter einen Grund für die Kündigung angeben, der Mieter braucht keinen Kündigungsgrund.
Die Kündigung des Mietvertrages muss schriftlich erfolgen und sie sollte rechtzeitig abgeschickt werden.
-Was bedeutet: „zum
Datum“ kündigen?
Wer zum 31.Oktober kündigt, möchte dass das Mietverhältnis am 31. Oktober endet.Beträgt die Kündigungsfrist also 3 Monate, muss mindestens 3 Monate vorher gekündigt werden.
Wer muss den Mietvertrag
kündigen?
Wurde ein Mietvertrag zwischen mehreren Mietern/Vermietern geschlossen, dann muss die Kündigung des Mietvertrags von allen und gegenüber allen Mietvertragsparteien erklärt werden. Einen zu großen Zeitraum zwischen den einzelnen Kündigungserklärungen darf es nicht geben. Dann sind die Kündigungen unwirksam. Schon seit 2005 können fast alle Mieter ihren Mietvertrag mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Die Wohndauer spielt für Mieter keine Rolle mehr. Nur Vermieter müssen sich noch an die Kündigungsfristen nach Wohndauer halten.
Wann die Kündigung
abschicken, wenn der
Vermieter im Urlaub ist?
Ein Vermieter muss immer sicherstellen, dass ihm mögliche Kündigungen seiner Mieter auch erreichen, wenn er abwesend ist. Ist er beispielsweise im Urlaub muss er eine alternative Adresse angeben.Im Mietvertrag kann eine längere Kündigungsfrist vereinbart werden. Das gilt für Mieter und Vermieter.Eine kürzere Frist (als die gesetzliche Frist) kann nur für Mieterkündigungen festegelegt werden nicht aber wenn der Vermieter kündigungen will.
-Was muss in der
Kündigung des
Mietvertrages stehen?
•Anschrift des Vermieters•Adresse der Wohnung•zu welchem Datum gekündigt wird •Bitte um Kündigungsbestätigung•Bitte um einen Übergabetermin•Bitte um Kautionsrückzahlung•Unterschrift von allen Hauptmietern
Kündigen Vermieter, sind sie an gesetzlich festgelegte Kündigungsfristen (§ 573c BGB) gebunden:Dauer des MietverhältnissesKündigungsfristbis zu 5 Jahre 3 Monate ab 5 Jahre 6 Monate ab 8 Jahre 9 MonateBei einer Mieterkündigung müssen bei einer fristgerechten Kündigung keine Gründe angegeben werden. Bei einer fristlosen Kündigung sind Gründe nötig.
Kündigung zum
nächstzulässigen Termin
Wenn die Kündigungsfristen im Mietvertrag angegeben sind, reicht es auch aus, wenn in der Kündigung steht: „Ich kündige zum nächstzulässigen Termin“. Mieter und Vermieter wissen, wann dieser Termin ist. In diesem Fall ist aber ganz wichtig, dass das Datum angegeben wird, wann die Kündigung abgeschickt wurde. Auch wenn die Kündigungsfristen nicht angegeben sind, ergeben diese sich aus dem Gesetz.
-Kann man eine Kündigung
zurückziehen oder
rückgängig machen?
Das ist nicht möglich. Wenn die Kündigung des Mietvertrages dem Vermieter zugegangen ist, dann gilt sie. Der Vermieter kann auf die Kündigung und die Einhaltung der Kündigungsfrist bestehen. Es bleibt dem Vermieter aber offen, die Kündigung nicht zu akzeptieren. Er kann frei entscheiden, ob die Mieter in der Wohnung bleiben dürfen.
- Musterkündigung -
Der Kündigungsgrund spielt bei einer Kündigung keine Rolle, solange es sich nicht um eine fristlose Kündigung handelt. Fristlos bei einer Mieterkündigung, dass es unzumutbar wäre, die Kündigungsfrist einzuhalten.Das kann in folgenden Fällen möglich und nötig sein:•Die Wohnung ist zum Beispiel so mit Schimmel befallen, dass Gesundheitsgefahr bestehen würde, wenn der Mieter die Kündigungsfrist von 3 Monate einhalten müsste.•Oder die Wohnung hat solche Mängel, die der Vermieter nicht beseitigt, dass es unzumutbar ist, dort noch 3 Monate zu wohnen.•Der Vermieter hat sich dem Mieter gegenüber so verhalten, dass er dessen Würde verletzt hat und dem Mieter auch nicht zuzumuten ist, ein Vertragsverhältnis noch über 3 Monate aufrechtzuerhalten.
Was für Mieter schief gehen kann, wenn sie der Meinung sind, dass eine fristlose Kündigung für sie berechtigt ist und sie auch sofort ausziehen, ohne die Rechtslage genau zu kennen. Wenn eine fristlose Kündigung, bspw. wegen Schimmel zwar nicht in Frage kommt, sondern nur eine Kündigung mit Kündigungsfrist, dann müssen Mieter im schlimmsten Fall noch 3 Monate Miete zahlen und eventuell sogar noch Schadenseratz.
Der Vermieter muss eine Kündigung nicht bestätigen. Mieter können aber trotzdem im Kündigungsschreiben darum bitten, dass der Vermieter ihnen mitteilt, dass er die Kündigung erhalten hat. Eine Kündigung genehmigen oder sich damit einverstanden erklären, ist irrelevant.Denn entweder ist eine Kündigung rechtlich zulässig oder eben nicht. Und das entscheidet eben nicht der Vermieter, sondern das Gesetz.