Ist der Mietvertrag über eine Garage oder Stellplatz unbefristet geschlossen, kann er gem. § 580 a Abs. 1 Nr. 3 BGB immer bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats gekündigt werden. 3 Monate Kündigungsfrist.

Wenn zwei Verträge über Wohnung und Garage

geschlossen werden, ist davon auszugehen, dass

beide Verträge unabhägnig voneinander sind.

Das kommt vor, wenn ein Mietvertrag über eine Garage später und extra zum Wohnungsmietvertrag geschlossen wurde. Das gilt auch für mündliche Garagenmietverträge. Wurde eine Wohnung mit Garage vermietet, kann der Mieter die Garage untervermieten. Aber nur mit Erlaubnis des Vermieters (§ 540 BGB). Dann kann der Mieter auch den Preis für die Untermiete selbst bestimmen.

Kündigung Gargenmietvertrag zur Untermiete

Wer eine Wohnung mit Garage kündigt, muss auch dem Untermieter der Garage kündigen. Für den Untermietvertrag sollte deswegen eine kurze Kündigungsfrist vereinbart werden.
Ist der Garagenmietvertrag unabhängig vom Wohnraummietvertrag abgeschlossen worden, kann er auch gesondert gekündigt werden. Hat der Mieter aber Wohnung und Garage zusammen gemietet, ist die einzelne Kündigung der Garage oder der Wohnung nicht möglich. Auch eine Eigenbedarfskündigung nur der Garage bei einem einheitlichen Mietvertrag von Wohnung und Garage ist nicht möglich. Wird eine Garage erst nach der Wohnung gemietet und beide Ehegatten haben den Wohnungsmietvertrag unterschrieben aber nur einer den Garagenmietvertrag, handelt es sich trotzdem um einen einheitlichen Mietververtrag.

Kündigung - Mietvertrag der Garage

Foto, mehrere Garagen auf einem großen Platz
Mietvertrag Garage
Mietvertrag Garage -Vorlage
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Ist der Mietvertrag über eine Garage oder Stellplatz unbefristet geschlossen, kann er gem. § 580 a Abs. 1 Nr. 3 BGB immer bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats gekündigt werden. 3 Monate Kündigungsfrist.

Wenn zwei Verträge über

Wohnung und Garage

geschlossen werden, ist davon

auszugehen, dass beide Verträge

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Das kommt vor, wenn ein Mietvertrag über eine Garage später und extra zum Wohnungsmietvertrag geschlossen wurde. Das gilt auch für mündliche Garagenmietverträge. Wurde eine Wohnung mit Garage vermietet, kann der Mieter die Garage untervermieten. Aber nur mit Erlaubnis des Vermieters (§ 540 BGB). Dann kann der Mieter auch den Preis für die Untermiete selbst bestimmen.

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zur Untermiete

Wer eine Wohnung mit Garage kündigt, muss auch dem Untermieter der Garage kündigen. Für den Untermietvertrag sollte deswegen eine kurze Kündigungsfrist vereinbart werden.
Ist der Garagenmietvertrag unabhängig vom Wohnraummietvertrag abgeschlossen worden, kann er auch gesondert gekündigt werden. Hat der Mieter aber Wohnung und Garage zusammen gemietet, ist die einzelne Kündigung der Garage oder der Wohnung nicht möglich. Auch eine Eigenbedarfskündigung nur der Garage bei einem einheitlichen Mietvertrag von Wohnung und Garage ist nicht möglich. Wird eine Garage erst nach der Wohnung gemietet und beide Ehegatten haben den Wohnungsmietvertrag unterschrieben aber nur einer den Garagenmietvertrag, handelt es sich trotzdem um einen einheitlichen Mietververtrag.

Kündigung - Mietvertrag der

Garage

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Mietrecht von A bis Z