Mieterhöhung bei
Gewerberaum
Wenn im Mietvertrag keine Mieterhöhung
vereinbart wurde, kann die Miete auch nicht erhöht
werden. Bei Gewerberaum kann die Miethöhe fei
vereinbart werden. Der Vermieter kann nicht
einseitig die Miete erhöhen. Die Parteien können
die Höhe der Miete frei vereinbaren. Eine Grenze
bildet der sittenwidrige Mietwucher.
Mietwucher liegt vor, wenn die vereinbarte Miete
die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 50 %
übersteigt. Mietwucher wird mit einer
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit
Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mit
Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren bestraft.
Mietminderung
Gewerberaum bei Mängeln
Ein Gewerberaummietvertrag auch ist mündlich
gültig. Mietverträge, die für einen längeren
Zeitraum als ein Jahr abgeschlossen werden,
müssen schriftlich geschlossen werden.
Der Mieter ist berechtigt, die Zahlung der Miete zu
verweigern oder die Mieter zu mindern, wenn die
Mieträume zu Beginn des Mietverhältnisses oder
danach mit einem Mangel behaftet sind, der die
vertragsmäßige Nutzung unmöglich macht oder
beeinträchtigt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob
den Vermieter ein Verschulden trifft.
Kaution
Bei Gewerberaummieten kann eine Kaution
vereinbart werden, die die Summe von drei
Monatsmieten, wie im Wohnraummietrecht, nicht
übersteigt.
Wer Gewerberäume vermietet, muss die Kaution
des Mieters angemessen verzinsen, auch wenn
der Mietvertrag dazu keine Regelung enthält.
Berechnet werden die Zinsen nach dem für
Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist
üblichen Zinssatz.
Kündigung Gewerberaum
Mieter und Vermieter können einnen Gewerberaum
Mietvertrag spätestens am 3. Werktag eines
Kalendervierteljahres für den Ablauf des nächsten
Kalendervierteljahres kündigen. Also mit einer 6-
monatigen Kündigungsfrist zum
Kalendervierteljahr.
Klauseln im
Gewerberaummietvertrag über
Schönheitsreparaturen
Im gewerblichen Mietvertrag ist eine Klausel, die
den Mieter zur Endrenovierung verpflichtet, ohne
Berücksichtigung auf bereits vorgenommene
Schönheitsreparaturen, ist wirksam.
Nur bei einem sehr kurzen Abstand zwischen der
letzten Schönheitsreparatur und dem Ende des
Mietverhältnisses kann diese Klausel zwecks
Schönheitsreparaturen unwirksam sein.
Feste Renovierungsfristen sind auch für
Gewerberaum-Mietverträge unwirksam. Was
bislang für Wohnräume galt, ist damit auch für
Gewerberäume verbindlich.
Sind also Fristen im Gewerberaummietvertrag für
Schönheitsreparaturen angegeben, hat das zur
Folge, das gar nicht renoviert werden muss.
Steht Gewerberaum- Mietvertrag, dass der Mieter
Schönheitsreparaturen in bestimmten Abständen
durchführen muss, ist diese Klausel unwirksam. Der
Mieter muss dann nur beim Auszug
Schönheitsreparaturen durchführen, wenn das im
Mietvertrag zusätzlich gefordert wird.
Kosten für Reparaturen und
Renovierung
Bei Gewerebraum kann der Vermieter alle Kosten
für Reparaturen und Renovierung auf den Mieter
umlegen.
Neben der Pflicht der Gebrauchsüberlassung trifft
den Vermieter auch die Pflicht, bei der Vermietung
von Gewerberäumen im gleichen Mietobjekt oder
auf dem Nachbargrundstück dem Mieter keine
Konkurrenz zu machen.
In einem gewerblichen Mietvertrag kann der Mieter
verpflichtet werden, bei Beendigung des
Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen
auszuführen, unabhängig davon, wann zuletzt
renoviert worden ist.
Gewerberaummietverträge enthalten häufig
Verlängerungsklauseln oder Optionen.
Verträge mit Verlängerungsklauseln sind
Zeitverträge, die sich automatisch um eine
bestimmte oder unbestimmte Zeit verlängern, wenn
nicht eine Vertragspartei die Verlängerung ablehnt.
Verträge mit einer Option räumen dem Mieter
innerhalb einer Frist das Recht ein, das
Mietverhältnis zu verlängern.
Mieter, die keine Verlängerungsoption wollen,
können daher eine über fünf Jahre feste Laufzeit
mit einem Optionsrecht auf Verlängerung um den
gleichen oder einen kürzeren Zeitraum
abschließen.
Damit hat der Mieter die Möglichkeit, bereits nach
fünf Jahren "aus dem Vertrag auszusteigen".
Gewerberaum und
Schönheitsreparaturen
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