Der Vermieter ist berechtigt, eine erhöhte
Grundsteuer auch rückwirkend auf den Mieter
umzulegen.
Eine nachträgliche Betriebskostenforderung, weil
Nebenkosten vergessen wurden, ist nicht möglich,
wenn bereits abgerechnet wurde und die
Abrechnungsperiode mehr als ein Jahr zurückliegt.
Grundsteuer nur ein Jahr
rückwirkend abrechenbar
Ein Vermieter ist nicht verpflichtet, für
unvorhersehbaren Nachbelastungen selbst
aufzukommen und kann deswegen die bereits
erteilte Abrechnung einen Nachschlag für die
spätere Grundsteuererhöhung verlangen. Kommt
vom Finanzamt rückwirkend ein
Grundsteuerfestsetzungsbescheid, fängt erst dann
die Verjährung an.
ABER:
Auch wenn laut Mietvertrag die Nebenkosten vom
Mieter zu zahlen sind, darf ein Vermieter, der für
zwei Jahre rückwirkend eine höhere Grundsteuer
zu zahlen hat, diese trotzdem nur ein Jahr
rückwirkend berechnen.
Rückwirkende Erhöhung
der Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer. Sie ist
eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken.
Die Grundsteuer kann der Vermieter an die Mieter
als Nebenkosten weitergegeben.
Die Grundsteuern sind nach der
Betriebskostenverordnung umlagefähig, wenn das
im Mietvertrag vereinbart wurde. Steht dort
allerdings nur "städtische Gebühren", dann muss
der Mieter diese Grundsteuern nicht zu zahlen.
Weil für Gewerberaum die Grundsteuer höher als
für Wohnraum ist, muss bei gemischt genutzten
Gebäuden der Anteil, der auf die
Gewerbeeinheiten entfällt, von der Grundsteuer für
die Wohneinheiten getrennt werden.
Ob Grundsteuern in der Nebenkostenabrechnung
für vergangene Jahre nachträglich geltend gemacht
werden können, ist in der Rechtsprechung
umstritten. Nur wenn der Vermieter seine
vorangehenden Nebenkostenabrechnungen unter
den Vorbehalt der Grundsteuernachforderung
gestellt hat, kann er seinen Anspruch nach
allgemeiner Ansicht durchsetzen.
Auslegung einer Klausel in
einem Gewerbemietvertrag zur
Umlage der Grundsteuer
Es sind nur für künftig fällig werdende
Grundsteuererhöhungen auf der Basis des
Messbetrags für bebaute Grundstücke auf den
Mieter umlegbar.
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