Der Vermieter ist berechtigt, eine erhöhte Grundsteuer auch rückwirkend auf den Mieter umzulegen. Eine nachträgliche Betriebskostenforderung, weil Nebenkosten vergessen wurden, ist nicht möglich, wenn bereits abgerechnet wurde und die Abrechnungsperiode mehr als ein Jahr zurückliegt.

Grundsteuer nur ein Jahr rückwirkend abrechenbar

Ein Vermieter ist nicht verpflichtet, für unvorhersehbaren Nachbelastungen selbst aufzukommen und kann deswegen die bereits erteilte Abrechnung einen Nachschlag für die spätere Grundsteuererhöhung verlangen. Kommt vom Finanzamt rückwirkend ein Grundsteuerfestsetzungsbescheid, fängt erst dann die Verjährung an. ABER: Auch wenn laut Mietvertrag die Nebenkosten vom Mieter zu zahlen sind, darf ein Vermieter, der für zwei Jahre rückwirkend eine höhere Grundsteuer zu zahlen hat, diese trotzdem nur ein Jahr rückwirkend berechnen.

Rückwirkende Erhöhung der Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer. Sie ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken. Die Grundsteuer kann der Vermieter an die Mieter als Nebenkosten weitergegeben. Die Grundsteuern sind nach der Betriebskostenverordnung umlagefähig, wenn das im Mietvertrag vereinbart wurde. Steht dort allerdings nur "städtische Gebühren", dann muss der Mieter diese Grundsteuern nicht zu zahlen. Weil für Gewerberaum die Grundsteuer höher als für Wohnraum ist, muss bei gemischt genutzten Gebäuden der Anteil, der auf die Gewerbeeinheiten entfällt, von der Grundsteuer für die Wohneinheiten getrennt werden.
Ob Grundsteuern in der Nebenkostenabrechnung für vergangene Jahre nachträglich geltend gemacht werden können, ist in der Rechtsprechung umstritten. Nur wenn der Vermieter seine vorangehenden Nebenkostenabrechnungen unter den Vorbehalt der Grundsteuernachforderung gestellt hat, kann er seinen Anspruch nach allgemeiner Ansicht durchsetzen.

Auslegung einer Klausel in einem Gewerbemietvertrag zur Umlage der Grundsteuer

Es sind nur für künftig fällig werdende Grundsteuererhöhungen auf der Basis des Messbetrags für bebaute Grundstücke auf den Mieter umlegbar.
Abnahmeprotokoll Abrechnungsfrist Nebenkosten Abnutzung gewöhnlicher Gebrauch Auszug vor Mietende Abstandszahlung Küche Ablesetermin Heizung Besichtigungsrecht Vermieter Besuchsrecht Mieter Betriebskosten Bleigehalt im Wasser duschen nachts Definition besenrein Dübellöcher entfernen Definition Warmmiete Erhöhung der Vorauszahlungen Erhöhung Grundsteuer Erlaubnis Untervermietung Feuchtigkeit Wohnung fristlose Kündigung grillen auf dem Balkon Gewerberaum Renovierung gemeinsamer Mietvertrag Hausmeisterkosten Instandhaltung Vermieter Kündigung Eigenbedarf Kündigung wegen Mietschulden Katzenhaltung Mietvertrag Kündigung Zeitmietvertrag Kündigung Staffelmietvertrag Kündigungsverzicht Mietvertrag Laminatboden Zustimmung Lebenspartner im Mietvertrag Lärmbelästigung Nachbarn Mängel Mietwohnung Mietzahlung Abbuchung Mietminderung Schimmel Mietminderung Badewanne Mietminderung Balkon Mietminderung Heizung Mietminderung Wohnung Mietminderung Graffiti Mietbürgschaft Maklerkosten Modernisierung Wohnung Müllgebühren Mietminderung Toilette Mietminderung Hundegebell Mieterhöhung Vergleichswohnungen Mietminderung wegen Terrasse Mietvertrag Hausordnung Mietvertrag Parkplatz Mietminderung Fogging Nebenkosten Wohnfläche Nebenkostenabrechnung Nebenkosten Dachrinne Nachmieterklausel Nebenkosten Gartenpflege Parkettboden Schadensersatz Recht auf Antenne Ruhestörung durch Kinderlärm Rückzahlung Nebenkosten Renovierungsklauseln Rückzahlung Mietkaution Schneefegen Hausordnung Schadensersatz Raucher Stromkosten Vermieter Treppenhausreinigung Ungezieferbekämpfung Verschleiß Teppichboden Wohnfläche im Mietvertrag wie viele Haustürschlüssel Mietminderung Ameisen
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Der Vermieter ist berechtigt, eine erhöhte Grundsteuer auch rückwirkend auf den Mieter umzulegen. Eine nachträgliche Betriebskostenforderung, weil Nebenkosten vergessen wurden, ist nicht möglich, wenn bereits abgerechnet wurde und die Abrechnungsperiode mehr als ein Jahr zurückliegt.

Grundsteuer nur ein Jahr

rückwirkend abrechenbar

Ein Vermieter ist nicht verpflichtet, für unvorhersehbaren Nachbelastungen selbst aufzukommen und kann deswegen die bereits erteilte Abrechnung einen Nachschlag für die spätere Grundsteuererhöhung verlangen. Kommt vom Finanzamt rückwirkend ein Grundsteuerfestsetzungsbescheid, fängt erst dann die Verjährung an. ABER: Auch wenn laut Mietvertrag die Nebenkosten vom Mieter zu zahlen sind, darf ein Vermieter, der für zwei Jahre rückwirkend eine höhere Grundsteuer zu zahlen hat, diese trotzdem nur ein Jahr rückwirkend berechnen.

Rückwirkende Erhöhung

der Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer. Sie ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken. Die Grundsteuer kann der Vermieter an die Mieter als Nebenkosten weitergegeben. Die Grundsteuern sind nach der Betriebskostenverordnung umlagefähig, wenn das im Mietvertrag vereinbart wurde. Steht dort allerdings nur "städtische Gebühren", dann muss der Mieter diese Grundsteuern nicht zu zahlen. Weil für Gewerberaum die Grundsteuer höher als für Wohnraum ist, muss bei gemischt genutzten Gebäuden der Anteil, der auf die Gewerbeeinheiten entfällt, von der Grundsteuer für die Wohneinheiten getrennt werden.
Ob Grundsteuern in der Nebenkostenabrechnung für vergangene Jahre nachträglich geltend gemacht werden können, ist in der Rechtsprechung umstritten. Nur wenn der Vermieter seine vorangehenden Nebenkostenabrechnungen unter den Vorbehalt der Grundsteuernachforderung gestellt hat, kann er seinen Anspruch nach allgemeiner Ansicht durchsetzen.

Auslegung einer Klausel in

einem Gewerbemietvertrag zur

Umlage der Grundsteuer

Es sind nur für künftig fällig werdende Grundsteuererhöhungen auf der Basis des Messbetrags für bebaute Grundstücke auf den Mieter umlegbar.
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