Zahlen muss der Mieter nur,
soweit der Hausmeister
typische
Hausmeisteraufgaben
erledigt.
Werden in der Nebenkostenabrechnung die
jährlichen Hausmeisterkosten angegeben und
zusätzlich Kosten für Winterdienst und
Hausreinigung berechnet, muss der Vermieter die
Zusammensetzung beider Posten erläutern. Nur so
kann der Mieter erkennen, ob Kosten
möglicherweise doppelt abgerechnet wurden.
Erledigt der Hausmeisterservice seine Aufgaben
nicht ordnungsgemäß, ist der Mieter zu einer
anteiligen Kürzung der in die
Nebenkostenabrechnung eingestellten
Hausmeisterkosten berechtigt.
In einem Wohnhaus mit nur 4 Wohneinheiten ist ein
Hausmeister nicht immer gerechtfertigt.
Aufgaben Hausmeister
•
Haus - Treppen - und Straßenreinigung,
•
die Gartenpflege
•
die Bedienung und Überwachung der Heizung,
der Warmwasserversorgung und des
Fahrstuhls
•
Eis- und Schneebeseitigung,
•
Gartenpflege,
Ist ein Mieter als Hausmeister angestellt, muss
auch er bei der Nebenkostenabrechnung anteilige
Hausmeisterkosten zahlen.
Hausmeisterkosten als
Nebenkosten
Die Kosten üblicher Hausmeisterarbeiten sind
dann als Nebenkosten umlagefähig, wenn sie
ortsüblich sind und dem Gebot der
Wirtschaftlichkeit entsprechen.
Nicht umlagefähig sind vom Hausmeister erledigte
Verwaltungs- und Reparaturarbeiten sowie die
Anschaffungskosten für Werkzeuge und Geräte
wie Leiter, Besen, Schaufeln, Staubsauger.
Hausmeisterkosten sind umlagefähige
Nebenkosten, wenn das wirksam vereinbart ist.
Zu den Hausmeisterkosten
als Nebenkosten, die auf den
Mieter umlegbar sind,
gehören nicht:
•
Terminvereinbarungen mit Handwerkern
•
Verteilen von Rundschreiben an die Mieter
•
Wohnungsbesichtigungen und
Wohnungsübergaben
•
Auswechseln von Glühbirnen
•
Erhaltungsmaßnahmen am Objekt
•
Reparaturen am Objekt Schönheitsreparaturen
•
Telefonkosten,
•
Notdienstreparaturen,
•
Mängelfeststellung,
•
Ablesen von Zählerständen
Kosten für Reparatur- oder Verwaltungsarbeiten
sind keine Nebenkosten. Wenn ein Hausmeister
solche Arbeiten erledigt, dürfen die Kosten nicht
als Nebenkosten abgerechnet werden.
•
nur die Lohn- und Lohnnebenkosten
Hausmeisterkosten im
Mietvertrag
Was gehört zu den
Hausmeisterkosten?
Arbeitsvertrag Hausmeister
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