Mietminderung wegen
defekter Heizung
Mietminderung
Bei einer Zimmertemperatur von tagsüber nur 16
bis 18° ist eine Mietminderung von 20 % möglich.
Fällt im Winter die Heizung aus, ist eine
Mietminderung von 50 % angemessen.
Wird im Sommer bei Außentemperaturen zwischen
13 und 17° nicht geheizt, ist eine Mietminderung
von 50 % angemessen.
Vermieter informieren!
Werden die Mindesttemperaturen im Winter nicht
erreicht oder fällt die Heizung aus, muss der
Vermieter sofort informiert werden. Der Vermieter
muss Abhilfe schaffen. Selbst für Abhilfe schaffen
oder einen Handwerker beautragen.
Der Mieter muss nicht bis zum Wochenanfang
warten und in der Wohnung frieren, wenn der
Vermieter ab Wochenende nicht erreichbar ist. In
Notfällen kann der Mieter selbst die Handwerker
bestellen. Der Vermieter muss aber nur die
notwendigen Kosten ersetzen.
Kann ein Heizkörper repariert werden, darf der
Mieter nicht den Austausch des Heizkörpers in
Auftrag geben.
In dringenden Notfällen -
Heizungsausfall im Winter -
wenn der Vermieter trotz Mängelanzeige und
Meldung keine Reparatur in Auftrag gibt und nichts
unternimmt, kann der Mieter auch zur Selbsthilfe
greifen.
Klopfgeräusche.
Wenn die Zentralheizung nachts und früh morgens
unzumutbare Klopfgeräusche macht, kann der
Mieter die Miete mindern.
Gehen von der Heizung im Schlafzimmer deutlich
hörbare Tick- und Knackgeräusche aus, so
berechtigt das auch zu einer Mietminderung.
Wenn die Heizung nachts laut
brummt
Dieses Heizungsgeräusch ist kein ausreichender
Grund für eine Mietminderung. Wenn das
Geräusch unter dem Grenzwert von 30 Dezibel,
liegt.
Solange der Heizungsausfall andauert, kann der
Mieter die Miete mindern. Ist die Wohnung während
der Heizperiode nicht beheizbar, rechtfertigt das
eine Mietminderung von 75 %.
Der Mieter kann zusätzlich Schadenersatz
verlangen, wenn er Elektro-Heizöfen anschaffen
muss. Der Vermieter muss dann die
Anschaffungskosten dieser Heizöfen zahlen und
den zusätzlichen Stromverbrauch. Wenn die
Wohnung gar nicht nicht mehr nutzbar ist, kann die
Miete sogar um 100 Prozent gemindert werden.
Mindesttemperatur in einer
Mietwohnung
Während der Heizperiode muss die zentrale
Heizungsanlage so eingestellt sein, dass eine
Mindesttemperatur in der Wohnung zwischen
20 und 22 Grad erreicht werden kann.
Aber nicht rund um die Uhr. Zwischen 23.00 bzw.
24.00 und 6.00 Uhr, reichen auch 18 Grad Celsius
aus.
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