Einem gewerblichen Mieter kann die Pflicht zur
Erhaltung der Mietsache aber durch Allgemeine
Geschäftsbedingungen auferlegt werden, solange
damit nicht ein vollständiger Übergang der
Sachgefahr verbunden ist und das nicht zu einem
unverhersehbarem Kostenrisiko des Mieters führt.
OLG Naumburg
Die Vermieterpflicht zur Instandhaltung und
Instandsetzung kann nicht per Mietvertrag auf
den Mieter abgewälzt werden.
Ausnahme: Für Kleinreparaturen, bis maximal 75
Euro, an Teilen der Mietwohnung, die dem
häufigen und direkten Zugriff des Mieters
unterliegen, kann im Mietvertrag vereinbart
werden, dass der Mieter zahlt. Dann muss aber
auch vertraglich festgelegt sein, dass der Mieter
höchstens 150 Euro im Jahr bzw. 8 Prozent der
Jahresmiete insgesamt für Kleinreparaturen zahlt
(BGH).
Der Vermieter ist zur Instandhaltung (vorbeugende
Maßnahmen gegen Schäden) verpflichtet. Er muss
die Mietsache in regelmässigen Anständen auf
ihren ordnungsgemäßen Zustand hin überprüfen
(OLG Saarbrücken).
Der Vermieter muss notwendige Reparaturen
schnellstmöglich durchführen und die
aufgetretenen Mängel müssen wirksam und
dauerhaft beseitigt werden. (BayObLG)
Die Instandsetzung der Wohnung ist Sache des
Vermieters.
Das gilt auch für Gemeinschaftsräume des
Hauses, wie Waschküche, Speicher oder
Treppenhaus (KG Berlin).
Die formularmäßige Auferlegung der
Instandhaltung und Instandsetzung
gemeinschaftlich genutzter Flächen und Anlagen
auf den Mieter ohne Beschränkung der Höhe nach
verstößt gegen § 9 AGBG/§ 307 Abs. 1, 2 BGB.
BGH, Urteil
Nach § 535 BGB umfasst die Instandhaltung der
Wohnung grundsätzlich die Beseitigung aller
Fehler und Schäden, die den Gebrauch der
Mietwohnung beeinträchtigen oder unmöglich
machen.
Auch die mitvermieteten Teile des Hauses wie
Keller, Boden, Fahrstuhl und Hof müssen in
betriebssicherem und benutzbarem Zustand sein
und entsprechend gepflegt werden.
Auch der Zugang zu den gemieteten Räumen
muss ohne Gefahren erreichbar sein. (gute
Beleuchtung; sichere Geländer und Stufen im
Treppenhaus, verschließbare Türen).
Die Instandhaltung umfasst vorbeugende
Maßnahmen, die verhindern sollen, dass
schwere Wohnungsmängel auftreten.
Und Instandsetzung bedeutet, bauliche
Maßnahmen, die dazu dienen, den zugesicherten
vertragsgemäßen Zustand wieder herzustellen.
Wegen Instandhaltungs- oder
Instandsetzungsmaßnahmen kann der Vermieter
auch keine Mieterhöhung wegen Modernisierung
verlangen. Denn er hat eine Instandhaltungspflicht.
Übertragung der
Instandsetzungsverpflichtungen
Instandhaltungsklauseln sind im Regelfall so
auszulegen, dass der einwandfreie Zustand der
Mietsache bei Vertragsbeginn vorausgesetzt wird.
Die Pflicht zur Instandhaltung bezieht sich auf alle
Teile der Wohnung. Auf Fenster und Fußböden,
Türen, Wände und Decken.
Die Elektro- und Sanitärinstallation einer Wohnung
sowie der dazugehörige Keller und Speicher oder
das Treppenhaus, das zur Wohnung führt.
Beim Austausch von defekten Geräten und
Heizkörpern handelt es sich um Instandsetzung.
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