Die Verfliesung im Badewannenbereich und die
Anbringung einer Badewannenverkleidung ist eine
Wohnwertverbesserung. Ein Vermieter könnte die
Miete wegen Modernisierung erhöhen.
Duschen in der Badewanne muss ohne
Schimmelbildung möglich sein. Sonst liegt ein
Mangel vor. Der Mieter ist dann nicht
schadensersatzpflichtig bei Schimmelbildung. Er
könnte sogar eine Mietminderung geltend machen.
Der Einbau einer Badewanne anstelle einer
Dusche ist keine Modernisierung.
Defekter Badewannenabfluss: 3 Prozent
Mietminderung.
Nutzbarkeit einer
Badewanne
Die Beschränkung der Mitbenutzbarkeit der
Badewanne auf wenige Stunden freitags und
samstags: rechtfertigt 23 Prozent Mietminderung.
Es kann prinzipiell nicht vorgeschrieben werden,
wann ein Mieter duschen oder baden darf. Das gilt
auch nachts.
Ist in einer Mietwohnung die einzig vorhandene
Badewanne nicht nutzbar, dann kann der Mieter
die Miete um 33 Prozent mindern.
Bei einer unzumutbar aufgerauten Badewanne
kann die Miete nur um 3% gemindert werden.
Mietminderung.
Gerichte haben auch folgende
Entscheidungen zur Mietminderung
getroffen:
- Wenn die Dusche defekt ist und der Boden
deswegen nass wird ( 3 Prozent Mietminderung)
Wenn die Oberfläche der Badewanne stark
aufgerauht oder abgenutzt ist, weil sie der Mieter
jahrelang nicht ordnungsgemäß gereinigt hat,
kann der Vermieter Schadenersatz verlangen.
Verschleiß bei
Badewannen und
Mietminderung
Bei Badwannen, die schon älter sind und auch
schon von unterschiedlichen Mietern genutzt
wurden, sind Verschleißerscheinungen ganz
normal.
Das gilt in erster Linie für Absplitterungen der
Emaille. Denn dadurch entsteht auch der
aufgerauhte Untergrund. Der Vermieter kann für
alte aufgerauhte Badewannen keinen
Schadensersatz verlangen.
Es ist also immer zu entscheiden, ob es sich um
Abnutzung durch gewöhnlichen Gebrauch
handelt, oder um Beschädigungen die durch
unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind.
Lässt der Vermieter einen Acryleinsatz
installieren, der die Wanne um ca. 20 cm
verkleinert, ist eine Mietminderung der Miete
berechtigt, obwohl auch eine kürzere Badewanne
voll benutzbar ist.
Anspruch auf neue
Badewanne
Ein Mieter kann vom Vermieter nicht verlangen,
dass dieser die Badewanne erneuert oder gar
eine neue Wanne einbaut. Auch dann nicht, wenn
die Badewanne bereits abgenutzt ist.
Nur, wenn die Badewanne nach weiterer
Nutzung dann so weit abgenutzt ist, dass sie gar
nicht mehr in Gebrauch genommen werden kann,
muss der Vermieter Abhilfe schaffen.
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