Zum Hausrecht des Mieters gehört auch, dass sie
in ihrer Wohnung so oft und so viel Besuch
empfangen, wie sie wollen.
Auch Hunde darf der Gast in die Mietwohnung
mitbringen, egal ob im Haus ein
Hundehaltungsverbot besteht oder nicht.
Besucher dürfen auch in der Mietwohnung über
längere Zeit bleiben. Also auch Übernachtungen
über mehrere Tage. Es darf aber kein
Untermietvertrag ohne Zustimmung des
Vermieters abgeschlossen werden. Und die
Wohnung darf durch die Besucher nicht
überbelegt sein.
Wann muss der Vermieter
informiert werden?
Ist der Gast länger als sechs Wochen in der
Mieterwohnung, dann ist er aber schon
Mitbewohner oder Untermieter geworden. Dann
muss der Vermieter informiert und um Erlaubnis
gefragt werden.
Keine Erlaubnis braucht man um seinem Gast
Haus- und Wohnungsschlüssel zu überlassen.
Besucher dürfen sich auch bei Abwesenheit des
Mieters in der Wohnung aufhalten. Der Mieter
muss aber für seine Besucher geradestehen.
Hausordnung für
Besucher
Die Hausordnung gilt auch für Gäste. Halten sich
Gäste nicht daran, kann der Mieter vom Vermieter
abgemahnt und sogar gekündigt werden. Oder der
Vermieter kann dem Gast Hausverbot erteilen.
Mieter haften für Besucher
Auch, wenn es sich um Besuche mit sexuellem
Bezug handelt, kann das nicht verboten werden,
weil sich Nachbarn oder der Vermieter daran stört.
Das Besuchsrecht kann nicht entzogen werden.Da
der Mieter für seine Besucher haftet, zum Beispiel
bei Beschädigungen, können Besuche auch nicht
verboten werden.
Denn der Vermieter hat immer den Mieter, auf den
er zurückgreifen kann, um
Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Somit kann der Vermieter Besuche auch nicht
verbieten, nur weil er befürchtet, es könnte etwas
beschädigt werden oder es könnte laut werden.
Mietminderung wegen
Verweigerung des
Besuchsrecht
Ein Mieter kann die Miete mindern, wenn der
Vermieter Besuchern den Zugang verweigert. Ihm
damit sein Besuchsrecht verweigert.
Besuchsrecht für Mieter
Muster Mietminderung
Ehepartner, Eltern und Kindern können immer auch
länger als sechs Wochen zu Besuch bleiben, ohne
dass sie dadurch zum Untermieter werden.
Besucher können auch beim Mieter alleine
übernachten. Der Mieter muss nicht anwesend
sein. Mieter dürfen ihren Besuchern auch einen
Wohnungsschlüssel geben, damit die Besucher in
die Wohnung kommen.
Das neue Mietrecht
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