Mietminderung bei
Feuchtigkeit und feuchte
Wände
Bei Neubaufeuchtigkeit besteht das Recht auf
Mietminderung. Es können aber auch die
Heizkosten gekürzt werden.
Ist nicht geklärt, ob Baumängel oder falsches
Lüftungsverhalten des Mieters Ursache für
Feuchtigkeitsschäden sind, muss der Vermieter
beweisen, dass die Ursache nicht in seinem
Bereich liegt, sondern der Mieter schuld ist.
Gehen Feuchtigkeitsschäden auf Falsches Lüften
oder Heizen zurück, kann die Miete nicht gemindert
werden.
Richtig Lüften
Für eine ordnungsgemäße Belüftung reicht es aus,
dass morgens zweimal und abends einmal
quergelüftet wird
Schimmel und feuchte Wände stellen immer ein
Mangel in der Mietwohnung dar. Sie stellen
mitunter auch eine Gesundheitsgefahr dar.
Wann kann die Miete gemindert
werden
Die Bildung von Schimmel und Feuchtigkeit stellt
dann einen zur Mietminderung berechtigenden
Mangel dar, wenn der Mieter sie nicht zu
verantworten hat.
Feuchtikeit aufgrund von Baumängeln
Können aufgrund der Baukonstruktion
Feuchtigkeitsschäden nur durch unzumutbares
Lüften und Heizen vermieden werden, so liegt ein
Baumangel vor.
Der Mieter hat grundsätzlich sein Heizungs- und
Belüftungsverhalten nicht nach den
wärmetechnischen Gegebenheiten der Wohnung
einzurichten.
Führen Bauwerksmängel zu Feuchtigkeitsschäden,
kann der Mieter nicht darauf verwiesen werden,
diesen durch verstärktes Lüften abzuhelfen.
Mietminderungsquoten bei
Feuchtigkeit in der Wohnung
30 Prozent Mietminderung bei:
•
Durchfeuchtung des Teppichbodens
•
Tropfwasser an der Decke
25 Prozent Mietminderung bei:
•
Feuchtigkeitsschäden einer mit Thermotapeten
ausgestatteten Wohnung bei gewöhnlichem
Heiz- und Lüftungsverhalten.
•
Durchfeuchtung der Fensterfront und eines
Teils der Decke.
•
Feuchte Stellen und leichter Schimmelbelag in
der Küche.
20 Prozent Mietminderung bei:
•
Küchenwand ist wegen undichter Fenster und
daraus resultierender Feuchtigkeit. schwarz
geworden.
•
Schimmel und Feuchtigkeit in der Küche.
•
Neubaufeuchte mit Schimmelbildung
•
Feuchtigkeits- und Schimmelbefall in 8
Räumen eines Einfamilienhauses wegen
undichten Daches.
Ein Baumangel kann auch darin liegen, wenn
später ein Isolierglasfenster in die gemieteten
Räume eingebaut wird und deswegen nun
Außenwände eine schlechtere Außenisolierung
aufweisen.
Isolierglasfenster
Das kann zu Eindringen von Feuchtigkeit führen
Erfordert der Einbau neuer Isolierglasfenster ein
geändertes Lüftungsverhalten, dann muss der
Vermieter den Mieter darüber aufklären und
informieren. Tut er das nicht und kommt es zu
Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung, ist
der Vermieter verantwortlich und nicht der Mieter
Durch eine mangelhafte Information des Mieters
hat der Vermieter zumindest ein Mitverschulden
von 50 % an der Schimmelbildung, wenn er den
Mieter nicht zur Änderung seines
Lüftungsverhaltens nach Einbau neuer Fenster
aufgefordert hat.
Der Mieter darf während seiner Abwesenheit die
nachts nicht durchheizen, er ist nicht verpflichtet,
durch übermäßiges Heizen einen Baumangel
auszugleichen.
Vom Mieter nicht zu verantwortender erheblicher
Schimmelpilzbefall und die Durchfeuchtung
wesentlicher Wohnräume berechtigen zur
fristlosen Kündigung wegen
Gesundheitsgefährdung.
Ist eine Wohnung komplett sanierungsbedürftig
und eigentlich nicht mehr bewohnbar, da in allen
Räumen Feuchtigkeit und Schimmel vorhanden
sind, dann kann die Miete sogar um 80 Prozent
gemindert werden.
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