Müssen Mieter das Grillen von
Nachbarn dulden?
Geringfügige Rauchentwicklung und Grillgerüche
bei einer Grilldauer von ca. 6 Stunden im Jahr oder
dreimal im Jahr müssen die Nachbarn im
allgemeinen dulden.
Dringt der beim Grillen im Freien entstehende
Qualm in die Wohn- und auch Schlafräume von
Nachbarn ein, so stellt das eine erhebliche
Belästigung der Nachbarn dar.
Grillverbot
•
Ein wiederholter Verstoß gegen das Grillverbot
trotz Abmahnung berechtigt den Vermieter
unter Umständen zur fristlosen Kündigung.
•
Entsteht zu viel Qualm kann das einen Verstoß
gegen das Landesimmissionsschutzgesetz
bedeuten und ein Bußgeld nach sich ziehen.
•
Es kann ein Grillverbot verhängt werden, wenn
das Grillen in der Vergangenheit immer zu
erheblicher Belästigung durch Qualm geführt
hat.
•
•
Grillen stellt in einer multikulturellen
Freizeitgesellschaft, eine übliche und im
Sommer gebräuchliche Art der Zubereitung von
Speisen dar.
Es gibt kein Gesetz, in welchem geschrieben
steht, ob grillen auf dem Balkon erlaubt ist oder
nicht.
Und es gibt auch keine gesetzlichen Regelungen,
aus denen hervorgeht, wann, wo, wie lange und
wie gegrillt werden kann.
Entweder ist das der Hausordnung zu entnehmen
oder dem Mietvertrag. Ansonsten können Urteile
aus der Vergangenheit richtungsweisend sein, ob
und in welchem Umfang das Grillen auf dem
Balkon und der Terrasse erlaubt ist.
Urteile:
Wann darf auf dem Balkon
gegrillt werden?
•
Das Grillen ist in der Zeit von April bis
September ein Mal im Monat auf dem Balkon
zulässig, wenn die benachbarten Mitmieter 48
Stunden vorher darüber informiert werden.
•
Dreimal im Jahr oder sechs Stunden im Jahr
darf zum Beispiel auf der Terrasse gegrillt
werden.
•
5 Grillfeste im Jahr auf Holzkohlefeuer,
zumindest dann, wenn der Grill am Ende des
Gartens aufgebaut wird ist erlaubt.
•
Das Grillen im Sommer 2 x im Monat
zwischen 17.00 Uhr und 22.30 Uhr im
hinteren Teil des Gartens, falls ein solcher
vorhanden ist, ist erlaubt.
Wo darf gegrillt werden?
Auf der Terrasse, im Garten und auf dem Balkon
darf in einem angemessenen Umfang gegrillt
werden.
Der Mieter darf zwar auf dem Balkon grillen, die
Nachbarn dürfen aber dadurch nicht
beeinträchtigt werden. Der Mieter muss
sicherstellen, dass Grill- und Essensgerüche nur
in zumutbarem Umfang in die Wohnräume des
Nachbarn hineinziehen.
Belästigung durch Qualm
Wird im Garten gegrillt und dringt der beim Grillen
entstehende Qualm in konzentrierter Weise in die
Wohnung des Nachbarn, muss er das nicht
hinnehmen (Eine Geldbuße kann verhängt werden.
Ist im Mietvertrag vereinbart, dass auf dem Balkon
eines Mehrfamilienhauses nicht gegrillt werden
darf, ist dieses Verbot wirksam. Mieter müssen
sich daran halten, dürfen nach Ansicht des
Deutschen Mieterbundes nicht grillen.
Grillen auf dem Balkon
verboten?
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