Müssen Mieter das Grillen von Nachbarn dulden?

Geringfügige Rauchentwicklung und Grillgerüche bei einer Grilldauer von ca. 6 Stunden im Jahr oder dreimal im Jahr müssen die Nachbarn im allgemeinen dulden. Dringt der beim Grillen im Freien entstehende Qualm in die Wohn- und auch Schlafräume von Nachbarn ein, so stellt das eine erhebliche Belästigung der Nachbarn dar. Grillverbot Ein wiederholter Verstoß gegen das Grillverbot trotz Abmahnung berechtigt den Vermieter unter Umständen zur fristlosen Kündigung. Entsteht zu viel Qualm kann das einen Verstoß gegen das Landesimmissionsschutzgesetz bedeuten und ein Bußgeld nach sich ziehen. Es kann ein Grillverbot verhängt werden, wenn das Grillen in der Vergangenheit immer zu erheblicher Belästigung durch Qualm geführt hat. Grillen stellt in einer multikulturellen Freizeitgesellschaft, eine übliche und im Sommer gebräuchliche Art der Zubereitung von Speisen dar.
Es gibt kein Gesetz, in welchem geschrieben steht, ob grillen auf dem Balkon erlaubt ist oder nicht. Und es gibt auch keine gesetzlichen Regelungen, aus denen hervorgeht, wann, wo, wie lange und wie gegrillt werden kann. Entweder ist das der Hausordnung zu entnehmen oder dem Mietvertrag. Ansonsten können Urteile aus der Vergangenheit richtungsweisend sein, ob und in welchem Umfang das Grillen auf dem Balkon und der Terrasse erlaubt ist.

Urteile:

Wann darf auf dem Balkon gegrillt werden?

Das Grillen ist in der Zeit von April bis September ein Mal im Monat auf dem Balkon zulässig, wenn die benachbarten Mitmieter 48 Stunden vorher darüber informiert werden. Dreimal im Jahr oder sechs Stunden im Jahr darf zum Beispiel auf der Terrasse gegrillt werden. 5 Grillfeste im Jahr auf Holzkohlefeuer, zumindest dann, wenn der Grill am Ende des Gartens aufgebaut wird ist erlaubt.

Das Grillen im Sommer 2 x im Monat zwischen 17.00 Uhr und 22.30 Uhr im hinteren Teil des Gartens, falls ein solcher vorhanden ist, ist erlaubt.

Wo darf gegrillt werden?

Auf der Terrasse, im Garten und auf dem Balkon darf in einem angemessenen Umfang gegrillt werden. Der Mieter darf zwar auf dem Balkon grillen, die Nachbarn dürfen aber dadurch nicht beeinträchtigt werden. Der Mieter muss sicherstellen, dass Grill- und Essensgerüche nur in zumutbarem Umfang in die Wohnräume des Nachbarn hineinziehen.

Belästigung durch Qualm

Wird im Garten gegrillt und dringt der beim Grillen entstehende Qualm in konzentrierter Weise in die Wohnung des Nachbarn, muss er das nicht

hinnehmen (Eine Geldbuße kann verhängt werden.

Ist im Mietvertrag vereinbart, dass auf dem Balkon eines Mehrfamilienhauses nicht gegrillt werden darf, ist dieses Verbot wirksam. Mieter müssen

sich daran halten, dürfen nach Ansicht des Deutschen Mieterbundes nicht grillen.

Grillen auf dem Balkon verboten?

Foto, grillen auf dem Balkon
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Müssen Mieter das Grillen von

Nachbarn dulden?

Geringfügige Rauchentwicklung und Grillgerüche bei einer Grilldauer von ca. 6 Stunden im Jahr oder dreimal im Jahr müssen die Nachbarn im allgemeinen dulden. Dringt der beim Grillen im Freien entstehende Qualm in die Wohn- und auch Schlafräume von Nachbarn ein, so stellt das eine erhebliche Belästigung der Nachbarn dar. Grillverbot Ein wiederholter Verstoß gegen das Grillverbot trotz Abmahnung berechtigt den Vermieter unter Umständen zur fristlosen Kündigung. Entsteht zu viel Qualm kann das einen Verstoß gegen das Landesimmissionsschutzgesetz bedeuten und ein Bußgeld nach sich ziehen. Es kann ein Grillverbot verhängt werden, wenn das Grillen in der Vergangenheit immer zu erheblicher Belästigung durch Qualm geführt hat. Grillen stellt in einer multikulturellen Freizeitgesellschaft, eine übliche und im Sommer gebräuchliche Art der Zubereitung von Speisen dar.
Es gibt kein Gesetz, in welchem geschrieben steht, ob grillen auf dem Balkon erlaubt ist oder nicht. Und es gibt auch keine gesetzlichen Regelungen, aus denen hervorgeht, wann, wo, wie lange und wie gegrillt werden kann. Entweder ist das der Hausordnung zu entnehmen oder dem Mietvertrag. Ansonsten können Urteile aus der Vergangenheit richtungsweisend sein, ob und in welchem Umfang das Grillen auf dem Balkon und der Terrasse erlaubt ist.

Urteile:

Wann darf auf dem Balkon

gegrillt werden?

Das Grillen ist in der Zeit von April bis September ein Mal im Monat auf dem Balkon zulässig, wenn die benachbarten Mitmieter 48 Stunden vorher darüber informiert werden. Dreimal im Jahr oder sechs Stunden im Jahr darf zum Beispiel auf der Terrasse gegrillt werden. 5 Grillfeste im Jahr auf Holzkohlefeuer, zumindest dann, wenn der Grill am Ende des Gartens aufgebaut wird ist erlaubt.

Das Grillen im Sommer 2 x im Monat

zwischen 17.00 Uhr und 22.30 Uhr im

hinteren Teil des Gartens, falls ein solcher

vorhanden ist, ist erlaubt.

Wo darf gegrillt werden?

Auf der Terrasse, im Garten und auf dem Balkon darf in einem angemessenen Umfang gegrillt werden. Der Mieter darf zwar auf dem Balkon grillen, die Nachbarn dürfen aber dadurch nicht beeinträchtigt werden. Der Mieter muss sicherstellen, dass Grill- und Essensgerüche nur in zumutbarem Umfang in die Wohnräume des Nachbarn hineinziehen.

Belästigung durch Qualm

Wird im Garten gegrillt und dringt der beim Grillen

entstehende Qualm in konzentrierter Weise in die

Wohnung des Nachbarn, muss er das nicht

hinnehmen (Eine Geldbuße kann verhängt werden.

Ist im Mietvertrag vereinbart, dass auf dem Balkon

eines Mehrfamilienhauses nicht gegrillt werden

darf, ist dieses Verbot wirksam. Mieter müssen

sich daran halten, dürfen nach Ansicht des

Deutschen Mieterbundes nicht grillen.

Grillen auf dem Balkon

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