Steht im Mietvertrag, dass der Mieter auf eigene Kosten, dafür zu sorgen hat, dass kein Ungeziefer in die Wohnung gelangt, ist so eine Vereinbarung im Vertrag nicht gültig. Denn das wäre erst einmal Vermietersache.Die Kosten für die Bekämpfung von Ungeziefer sind Nebenkosten, wenn es im Mietvertrag steht und wenn diese tatsächlich und regelmäßig entstehen, weil es notwendig ist, weil es immer wieder Ungeziefer in Wohn- und Nebenräumen gibt. Für akute Maßnahmen zur Bekämpfung von Ungeziefer muss der Vermieter die Kosten extra abrechnen.Das kann der Fall sein, wenn zum Beispiel plötzlich sehr viele Ameisen zu beklagen sind.
Kosten für eine einmalige Ameisenbekämpfung, kann der Vermieter
nicht auf seine Mieter umlegen.
Denn es sind keine regelmäßigen Kosten. Auch die Kosten für die Beseitigung eines Wespennetzes gelten nicht als regelmäßige Nebenkosten. Die meisten Gerichte haben bisher entschieden, dass Ameisen kein Grund zur Mietminderung sind, wenn sie nicht ständig und vermehrt auftauchen.Der Vermieter muss Ameisen auf seine Kosten beseitigen, denn man kann nicht davon ausgehen, dass diese vom Mieter eingeschleppt wurden.
Eine Mietminderung bei nur wenigen Ameisen in der Wohnung gibt es nicht. Auch dann nicht, wenn der Mieter aussagt, dass es sich um Späherameisen handelt.24 Ameisen in sechs Monaten sind noch kein Minderungsgrund.Erst, wenn die Wohnung so sehr mit Ameisen belagert ist, dass ein normales Wohnen nicht mehr möglich ist, kommt eine Mietminderung in Betracht. Aber zuvor muss der Vermieter die Gelegenheit bekommen, die Ameisenplage zu beseitigen.Prinzipiell gilt es aber als Mangel, wenn eine Mietwohnung von Ungeziefer befallen ist. Und das kann auch zur Mietminderung berechtigen.
Die Miete kann immer gemindert werden, wenn durch Ameisen oder anderes Ungeziefer die
Wohnung nicht mehr normal bewohnbar ist.
Verschweigt ein Vermieter seinem Mieter, dass die Wohnung von Ungeziefer befallen ist, obwohl er bereits Gegenmaßnahmen unternommen hat, muss er unter Umständen auch Schadensersatz zahlen. Wenn beispielsweise Möbel beschädigt wurden usw.
Ameisen ernähren sich normalerweise von Blattläusen. Aber Blattläuse gibt es nicht immer im Überfluss. Daher müssen sich Ameisen oft andere Nahrung suchen. Viele Mieter denken, ihre Wohnung ist nicht sauber genug und dass deswegen Ameisen angelockt werden.Aber auch in der saubersten Wohnung liegen mal kleine Brotkrümel herum oderTropfen von einer Colaflasche.Das genießen Ameisen und markieren dann den Weg in die Wohnung für ihr Ameisenvolk, so dass auch die andere Ameisen diese Nahrungsquelle einfach finden können. Das ist dann die sogenannte Ameisenstraße.Ameisen mögen Süßes sehr gerne.
Steht im Mietvertrag, dass der Mieter auf eigene Kosten, dafür zu sorgen hat, dass kein Ungeziefer in die Wohnung gelangt, ist so eine Vereinbarung im Vertrag nicht gültig. Denn das wäre erst einmal Vermietersache.Die Kosten für die Bekämpfung von Ungeziefer sind Nebenkosten, wenn es im Mietvertrag stehtund wenn diese tatsächlich und regelmäßig entstehen, weil es notwendig ist, weil es immer wieder Ungeziefer in Wohn- und Nebenräumen gibt. Für akute Maßnahmen zur Bekämpfung von Ungeziefer muss der Vermieter die Kosten extra abrechnen.Das kann der Fall sein, wenn zum Beispiel plötzlich sehr viele Ameisen zu beklagen sind.
Kosten für eine einmalige
Ameisenbekämpfung,
kann der Vermieter nicht
auf seine Mieter umlegen.
Denn es sind keine regelmäßigen Kosten. Auch die Kosten für die Beseitigung eines Wespennetzes gelten nicht als regelmäßige Nebenkosten. Die meisten Gerichte haben bisher entschieden, dass Ameisen kein Grund zur Mietminderung sind, wenn sie nicht ständig und vermehrt auftauchen.Der Vermieter muss Ameisen auf seine Kosten beseitigen, denn man kann nicht davon ausgehen, dass diese vom Mieter eingeschleppt wurden.
Eine Mietminderung bei nur wenigen Ameisen in der Wohnung gibt es nicht. Auch dann nicht, wenn der Mieter aussagt, dass es sich um Späherameisen handelt.24 Ameisen in sechs Monaten sind noch kein Minderungsgrund.Erst, wenn die Wohnung so sehr mit Ameisen belagert ist, dass ein normales Wohnen nicht mehr möglich ist, kommt eine Mietminderung in Betracht. Aber zuvor muss der Vermieter die Gelegenheit bekommen, die Ameisenplage zu beseitigen.Prinzipiell gilt es aber als Mangel, wenn eine Mietwohnung von Ungeziefer befallen ist. Und das kann auch zur Mietminderung berechtigen.
Die Miete kann immer gemindert
werden, wenn durch Ameisen oder
anderes Ungeziefer die Wohnung
nicht mehr normal bewohnbar ist.
Verschweigt ein Vermieter seinem Mieter, dass die Wohnung von Ungeziefer befallen ist, obwohl er bereits Gegenmaßnahmen unternommen hat, muss er unter Umständen auch Schadensersatz zahlen. Wenn beispielsweise Möbel beschädigt wurden usw.
Ameisen ernähren sich normalerweise von Blattläusen. Aber Blattläuse gibt es nicht immer im Überfluss. Daher müssen sich Ameisen oft andere Nahrung suchen. Viele Mieter denken, ihre Wohnung ist nicht sauber genug und dass deswegen Ameisen angelockt werden.Aber auch in der saubersten Wohnung liegen mal kleine Brotkrümel herum oderTropfen von einer Colaflasche.Das genießen Ameisen und markieren dann den Weg in die Wohnung für ihr Ameisenvolk, so dass auch die andere Ameisen diese Nahrungsquelle einfach finden können. Das ist dann die sogenannte Ameisenstraße.Ameisen mögen Süßes sehr gerne.