Duschen nachts nicht erlaubt? Hausordnung

Wenn eine Dusche oder Badewanne in einer Mietwohnung vorübergehend nicht genutzt werden kann, dann kann das zu einer Mietminderung bis zu einem Drittel der Kaltmiete berechtigen. Das gilt dann, wenn es nur eine Dusche oder eine Badewanne in der Wohnung gibt. Duschen oder baden muss zum Standard einer Wohnung gehören. Dabei ist das Duschen und Baden rund um die Uhr erlaubt. Auch dann, wenn Nachbarn die Geräusche hören. Diese Dusch- und Badegeräusche gehören zum normalen Gebrauch einer Mietwohnung. Klauseln im Mietvertrag, welche das Duschen und Baden nachts verbieten, sind unwirksam. Baden und Duschen, auch mitten in der Nacht, ist erlaubt. Allerdings darf nachts das Duschen nicht länger als 30 Minuten dauern. Generelle nächtliche Dusch- und Badeverbote in Hausordnungen sind insgesamt unwirksam. Schwankt die Wassertemperatur beim Duschen ist das ein Mangel und berechtigt zur Mietminderung.
Der Mieter muss durch regelmäßige Reinigung und ausreichendes Lüften dafür sorgen, dass in der Dusche keine Kalkflecken entstehen und dass es durch die Feuchtigkeit nicht zu Schäden, wie zum Beispiel Schimmelbildung, kommt. Der Mieter muss aber nicht nach jedem Duschvorgang Wände und Fenster abtrocknen. Ein Badezimmer muss vom Vermieter so überlassen werden, dass Feuchtigkeitsschäden ausgeschlossen werden können, die durch Duschen in der Badewanne oder in der Dusche entstehen können. Entstehen dennoch Schäden, durch normales Duschen und Baden, dann ist das Sache des Vermieters. Ist die Dusche defekt, sind 17% Mietminderung zulässig.

Eine Hausordnung kann nicht das nächtliche Duschen und Baden

verbieten.

Das Waschen gehöre zu einem Mindeststandard an Hygiene und somit zur normalen Lebensführung eines Mieters. Die Nachbarn müssen, die mit dem Waschen verbundenen Geräusche als normale Wohngeräusche hinnehmen. Nachts Duschen kann also nicht verboten werden. Auch über die Hausordnung nicht. Die einzige Ausnahme wäre wirklich, wenn das Duschen so laute Geräusche, über mehr als ein paar Minuten hinaus, verursacht, dass Nachbarn um den Schlaf gebracht werden. Und die Nachbarn dabei üblerweise nicht überempfindlich sind.
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Wenn eine Dusche oder Badewanne in einer Mietwohnung vorübergehend nicht genutzt werden kann, dann kann das zu einer Mietminderung bis zu einem Drittel der Miethöhe berechtigen. Das gilt dann, wenn es nur eine Dusche oder eine Badewanne in der Wohnung gibt. Duschen oder baden muss zum Standard einer Wohnung gehören. Dabei ist das Duschen und Baden rund um die Uhr erlaubt. Auch dann, wenn Nachbarn die Geräusche wahrnehmen. Diese Geräusche gehören zum normalen Gebrauch einer Mietwohnung. Klauseln im Mietvertrag, welche das Duschen und Baden nachts verbieten, sind unwirksam. Baden und Duschen, auch mitten in der Nacht, ist erlaubt. Allerdings darf nachts das Duschen nicht länger als 30 Minuten dauern, Generelle nächtliche Dusch- und Badeverbote in Hausordnungen sind insgesamt unwirksam. Schwankt die Wassertemperatur beim Duschen ist das ein Mangel und berechtigt zur Mietminderung.
Der Mieter muss durch regelmäßige Reinigung und ausreichendes Lüften dafür sorgen, dass in der Dusche keine Kalkflecken entstehen und dass es durch die Feuchtigkeit nicht zu Schäden, wie zum Beispiel Schimmelbildung, kommt. Der Mieter muss aber nicht nach jedem Duschvorgang Wände und Fenster abtrocknen. Ein Badezimmer muss vom Vermieter so überlassen werden, dass Feuchtigkeitsschäden ausgeschlossen werden können, die durch Duschen in der Badewanne oder in der Dusche entstehen können. Entstehen dennoch Schäden, durch normales Duschen und Baden, dann ist das Sache des Vermieters. Ist die Dusche defekt, sind 17% Mietminderung zulässig.

Eine Hausordnung kann nicht

das nächtliche Duschen und

Baden verbieten.

Das Waschen gehöre zu einem hygienischen Mindeststandard und damit zur normalen Lebensführung eines Mieters. Die Nachbarn müssen, die mit dem Waschen verbundenen Geräusche als normale Wohngeräusche hinnehmen.

Duschen nachts nicht erlaubt?

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Nachts Duschen kann also nicht verboten werden. Auch über die Hausordnung nicht. Die einzige Ausnahme wäre wirklich, wenn das Duschen so laute Geräusche, über mehr als ein paar Minuten hinaus, verursacht, dass Nachbarn um den Schlaf gebracht werden. Und die Nachbarn dabei üblerweise nicht überempfindlich sind.
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