“Die Mietsache ist in dem Zustand, wie
übernommen, zurückzugeben“.
(Der Mieter muss nicht renovieren)
Die Verpflichtung, die Wohnung bei Beendigung
des Mietverhältnisses besenrein zurückzugeben,
verpflichtet den Mieter nur zur Beseitigung grober
Verschmutzungen.
"mit dem Besen grob gereinigt" Es ist aber auch
die Verpflichtung nicht nur den Boden, sondern
auch eine Einbauküche, Fenster und Türen grob
zu reinigen.
Normale Abnutzungs- oder
Verschleißerscheinungen sind immer mit der
Mietzahlung abgegolten.
Besenrein heißt: grob
reinigen!
Was heißt aber grob reinigen?
•
Die Wohnung muss leer geräumt sein.
•
Sie muss durchgekehrt werden und starke
Verschmutzungen müssen entfernt werden.
Das gilt auch für alle Nebenräume.
•
Spinnenweben müssen beseitigt werden. Auch
im Keller.
•
Wurde eine Einbauküche mitgemietet, ist diese
ebenfalls zu reinigen, sowie Herd und
Kühlschrank.
•
Klebereste an Fenstern müssen entfernt
werden. Die Fenster müssen aber nicht geputzt
werden.
•
Unkraut auf Balkon oder Terrasse muss nicht
beseitigt werden.
•
Vorhandene Dübellöcher, auch in hoher Anzahl,
müssen bei Auszug nicht beseitigt werden.
Ablagerungen durch Tabakrauch müssen in der
Regel nur dann beseitigt werden, wenn das
Rauchen in der Mietwohnung untersagt war.
Es werden selten noch Mietverträge geschlossen,
in denen eine besenreine Übergabe der Wohnung
vereinbart wird.
Jedoch kommt es immer wieder vor, dass
Mietverträge unwirksame Renovierungsklauseln im
Mietvertrag haben. Dann muss nämlich die
Wohnung auch nur besenrein übergeben werden.
Was bedeutet „besenrein“
die Wohnung übergeben
Wenn die Wohnung "besenrein" zurückgegeben
werden soll, dann müssen nur grobe
Verschmutzungen beseitigt werden. (Es muss
nicht renoviert, lackiert, und Tapeten müssen nicht
entfernt werden)
Bei folgenden Klauseln im Mietvertrag muss
der Mieter bei Auszug nicht renovieren.
“Die Wohnung ist besenrein
zurückzugeben. “
Hier muss nur gefegt werden. Die Wohnung muss
in einem ordentlichen und sauberen Zustand
verlassen werden.
“Der Mieter muss den ursprünglichen
Zustand wiederherstellen.”
Bauliche Veränderungen müssen rückgängig
gemacht werden aber renoviert werden muss
nicht.
“Die Wohnung ist im bezugsfertigen
Zustand zurückzugeben.”
Die Wohnung muss verlassen werden, dass der
Nachmieter jederzeit einziehen kann. Renoviert
werden muss nicht. Auch wenn Tapeten und
Wände abgewohnt aussehen.
Der Bundesgerichtshof hat als
Definition: “besenrein” :
Das müssen Mieter tun, wenn die Wohnung
besenrein übergeben werden soll:
•
Teppichboden muss grob gereinigt werden, nur
absaugen.
•
Bodenfliesen, Parkett oder Laminat müssen
ordentlich gekehrt werden
•
Spinnweben in der Wohnung und im Keller
müssen entfernt werden
•
Fenster müssen nur geputzt werden, wenn sie
Klebereste enthalten
•
Ablagerungen durch Nikotin müssen nicht
beseitigt werden
•
Kalkablagerungen in der Küche oder im Bad
sind zu entfernen.
•
Wenn diese nicht schon vorher vorhanden
waren.
Nur wenn der Mieter laut Mietvertrag auch
Schönheitsreparaturen durchführen muss, ist er
auch verpflichtet, Ablagerungen von Rauch zu
beseitigen. Muss er also laut Mietvertrag die
Wohnung in einem renovierten Zustand übergeben,
darf es keine Spuren von Zigarettenrauch an den
Wänden geben.
Definition „besenrein
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