Kosten Ungezieferbekämpfung

Die Kosten einer Ungezieferbekämpfung im Haus/

Wohnung hat immer der Vermieter zu tragen.

Klauseln in Mietverträgen, wonach der Mieter die Wohnung auf seine eigenen Kosten von Ungeziefer freizuhalten hat, sind unwirksam. Die Kosten für Ungezieferbekämpfung sind bei Gemeinschaftsräumen als Nebenkosten auf die Mieter umlegbar. Zu den Kosten der Ungezieferbekämpfung gehört die Bekämpfung von Mäusen, Ratten, Ameisen und Schaben. Sie sind jedoch nur dann auf den Mieter umlegbar, wenn sie laufend entstehen.

Bekämpfung Ungeziefer als Nebenkosten

Kosten der Ungezieferbeseitigung sind nur als immer wiederkehrende Aufwendungen in der Nebenkostenabrechnung umlegbar. Die Bekämpfung eines einmaligen Ungezieferbefalls trägt der Vermieter.
Der Mieter muss dem Vermieter melden, wenn er Ungeziefer in seiner Wohnung findet. Er muss dem Vermieter eine Frist zur Beseitigung setzen. Der Vermieter kann dann einen Kammerjäger beauftragen, den er aber zahlen muss. Unternimmt der Vermieter nach Ablauf dieser Frist nichts, kann der Mieter selbst einen Kammerjäger bestellen und dem Vermieter die Rechnung schicken.

Entstandene Schäden muss der Vermieter nur ersetzen, wenn der Mieter ihm die Schuld an dem Ungeziefer nachweisen kann.

Hat der Vermieter dem Mieter verschwiegen, dass die Wohnung von Ungeziefer befallen ist und er es nicht geschafft hat, dieses zu beseitigen, dann ist er dem Mieter gegenüber schadensersatzpflichtig.

Silberfische und Motten

Einzelne Ameisen, Motten oder Mäuse in der Wohnung muss der Mieter hinnehmen. Er muss zunächst auch selbst versuchen, sie zu beseitigen. Zum Beispiel mit Sprays, Fallen oder anderen Hilfsmitteln. Der Vermieter kann aber auch Ersatz der Kosten für die Schädlingsbekämpfung verlangen, wenn er beweisen kann, dass der Ungezieferbefall durch den Mieter verursacht worden ist.
Foto, Ungeziefer krabbelt auf dem Küchenboden MIetminderung Musterschreiben
Muster Mietminderung
Bild, Büro AMK Rechtsportal
Abnahmeprotokoll Abrechnungsfrist Nebenkosten Abnutzung gewöhnlicher Gebrauch Auszug vor Mietende Abstandszahlung Küche Ablesetermin Heizung Besichtigungsrecht Vermieter Besuchsrecht Mieter Betriebskosten Bleigehalt im Wasser duschen nachts Definition besenrein Dübellöcher entfernen Definition Warmmiete Erhöhung der Vorauszahlungen Erhöhung Grundsteuer Erlaubnis Untervermietung Feuchtigkeit Wohnung fristlose Kündigung grillen auf dem Balkon Gewerberaum Renovierung gemeinsamer Mietvertrag Hausmeisterkosten Instandhaltung Vermieter Kündigung Eigenbedarf Kündigung wegen Mietschulden Katzenhaltung Mietvertrag Kündigung Zeitmietvertrag Kündigung Staffelmietvertrag Kündigungsverzicht Mietvertrag Laminatboden Zustimmung Lebenspartner im Mietvertrag Lärmbelästigung Nachbarn Mängel Mietwohnung Mietzahlung Abbuchung Mietminderung Schimmel Mietminderung Badewanne Mietminderung Balkon Mietminderung Heizung Mietminderung Wohnung Mietminderung Graffiti Mietbürgschaft Maklerkosten Modernisierung Wohnung Müllgebühren Mietminderung Toilette Mietminderung Hundegebell Mieterhöhung Vergleichswohnungen Mietminderung wegen Terrasse Mietvertrag Hausordnung Mietvertrag Parkplatz Mietminderung Fogging Nebenkosten Wohnfläche Nebenkostenabrechnung Nebenkosten Dachrinne Nachmieterklausel Nebenkosten Gartenpflege Parkettboden Schadensersatz Recht auf Antenne Ruhestörung durch Kinderlärm Rückzahlung Nebenkosten Renovierungsklauseln Rückzahlung Mietkaution Schneefegen Hausordnung Schadensersatz Raucher Stromkosten Vermieter Treppenhausreinigung Ungezieferbekämpfung Verschleiß Teppichboden Wohnfläche im Mietvertrag wie viele Haustürschlüssel Mietminderung Ameisen
Link zum Ratgeber Mietrecht Musterschreiben Programm- Mieterhöhung berechtigt? Formulare und Vorlagen
bis
zum kostenlosen
Download
Nachbarrecht Download
Das neue Mietrecht

Die Kosten einer

Ungezieferbekämpfung im Haus/

Wohnung hat immer der

Vermieter zu tragen.

Klauseln in Mietverträgen, wonach der Mieter die Wohnung auf seine eigenen Kosten von Ungeziefer freizuhalten hat, sind unwirksam. Die Kosten für Ungezieferbekämpfung sind bei Gemeinschaftsräumen als Nebenkosten auf die Mieter umlegbar. Zu den Kosten der Ungezieferbekämpfung gehört die Bekämpfung von Mäusen, Ratten, Ameisen und Schaben. Sie sind jedoch nur dann auf den Mieter umlegbar, wenn sie laufend entstehen.

Bekämpfung Ungeziefer als

Nebenkosten

Kosten der Ungezieferbeseitigung sind nur als immer wiederkehrende Aufwendungen in der Nebenkostenabrechnung umlegbar. Die Bekämpfung eines einmaligen Ungezieferbefalls trägt der Vermieter.
Der Mieter muss dem Vermieter melden, wenn er Ungeziefer in seiner Wohnung findet. Er muss dem Vermieter eine Frist zur Beseitigung setzen. Der Vermieter kann dann einen Kammerjäger beauftragen, den er aber zahlen muss. Unternimmt der Vermieter nach Ablauf dieser Frist nichts, kann der Mieter selbst einen Kammerjäger bestellen und dem Vermieter die Rechnung schicken.

Entstandene Schäden muss der Vermieter nur

ersetzen, wenn der Mieter ihm die Schuld an dem

Ungeziefer nachweisen kann.

Hat der Vermieter dem Mieter verschwiegen, dass die Wohnung von Ungeziefer befallen ist und er es nicht geschafft hat, dieses zu beseitigen, dann ist er dem Mieter gegenüber schadensersatzpflichtig.

Silberfische und Motten

Einzelne Ameisen, Motten oder Mäuse in der Wohnung muss der Mieter hinnehmen. Er muss zunächst auch selbst versuchen, sie zu beseitigen. Zum Beispiel mit Sprays, Fallen oder anderen Hilfsmitteln. Der Vermieter kann aber auch Ersatz der Kosten für die Schädlingsbekämpfung verlangen, wenn er beweisen kann, dass der Ungezieferbefall durch den Mieter verursacht worden ist.

Kosten

Ungezieferbekämpfung

MIetminderung Musterschreiben
Muster Mietminderung
Foto, Ungeziefer krabbelt auf dem Küchenboden Bild, AMK Rechtsportal  Büro Link zum Ratgeber Mietrecht Musterschreiben Programm- Mieterhöhung berechtigt? Formulare und Vorlagen
bis
zum kostenlosen
Download
Nachbarrecht Download
Das neue Mietrecht
Mietrecht von A bis Z