Die Kosten einer
Ungezieferbekämpfung im Haus/
Wohnung hat immer der
Vermieter zu tragen.
Klauseln in Mietverträgen, wonach der Mieter die
Wohnung auf seine eigenen Kosten von
Ungeziefer freizuhalten hat, sind unwirksam.
Die Kosten für Ungezieferbekämpfung sind bei
Gemeinschaftsräumen als Nebenkosten auf die
Mieter umlegbar.
Zu den Kosten der Ungezieferbekämpfung gehört
die Bekämpfung von Mäusen, Ratten, Ameisen
und Schaben. Sie sind jedoch nur dann auf den
Mieter umlegbar, wenn sie laufend entstehen.
Bekämpfung Ungeziefer als
Nebenkosten
Kosten der Ungezieferbeseitigung sind nur als
immer wiederkehrende Aufwendungen in der
Nebenkostenabrechnung umlegbar. Die
Bekämpfung eines einmaligen Ungezieferbefalls
trägt der Vermieter.
Der Mieter muss dem Vermieter melden, wenn er
Ungeziefer in seiner Wohnung findet. Er muss dem
Vermieter eine Frist zur Beseitigung setzen. Der
Vermieter kann dann einen Kammerjäger
beauftragen, den er aber zahlen muss.
Unternimmt der Vermieter nach Ablauf dieser Frist
nichts, kann der Mieter selbst einen Kammerjäger
bestellen und dem Vermieter die Rechnung
schicken.
Entstandene Schäden muss der Vermieter nur
ersetzen, wenn der Mieter ihm die Schuld an dem
Ungeziefer nachweisen kann.
Hat der Vermieter dem Mieter verschwiegen, dass
die Wohnung von Ungeziefer befallen ist und er es
nicht geschafft hat, dieses zu beseitigen, dann ist
er dem Mieter gegenüber schadensersatzpflichtig.
Silberfische und Motten
Einzelne Ameisen, Motten oder Mäuse in der
Wohnung muss der Mieter hinnehmen. Er muss
zunächst auch selbst versuchen, sie zu beseitigen.
Zum Beispiel mit Sprays, Fallen oder anderen
Hilfsmitteln.
Der Vermieter kann aber auch Ersatz der Kosten
für die Schädlingsbekämpfung verlangen, wenn er
beweisen kann, dass der Ungezieferbefall durch
den Mieter verursacht worden ist.
Kosten
Ungezieferbekämpfung
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