Mögliche Ursachen für
Fogging:
•
Renovierungsarbeiten
•
kalte Außenwände mit Wärmebrücken, daher
Vergrauungs-Effekt vorwiegend in den
Wintermonaten
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Dachschrägen als Prallwand für den mit der
warmen Luft aufsteigenden Staub
•
Zigarettenrauch oder Kerzen oder Ruß durch
die Außenluft
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Teppichböden mit Faserfreisetzung
•
häufige Anwendung von Reinigungsmitteln
•
chemische Reaktion über Weichmacher und
Alkohole in der Raumluft
•
chemische Reaktion an heißen Kontaktflächen
•
Innenraumausstattung (Materialien, die
zusätzlich Weichmacher abgeben, wie Laminat,
PVC, Teppichboden, Paneele)
•
Dauerflamme eines Gasboilers
•
sehr hohe Vorlauftemperatur
•
Luftfeuchtigkeit
•
elektrostatische Aufladungen durch
Wohnmaterialien
Sind die Wände in der Wohnung schwarz
(Fogging) und es ist unklar, wo die Ursache liegt,
dann muss der Vermieter klären, worum es sich
dabei handelt.
Behauptet der Vermieter, dass dem Mieter am
Fogging ein Verschulden trifft, dann muss er das
beweisen können.
Nicht der Mieter muss also nachweisen, dass
er nichts für die schwarzen Wände kann.
Beim Fogging färben sich große Teile der
Wohnung plötzlich schwarz, ohne dass man genau
weiß, warum. Die Ursache kann vielfältig sein. Oft
spielen mehrere Faktoren eine Rolle, wie zum
Beispiel offenes Feuer (auch Kerzenlicht kann
genügen), verklebte Teppiche, mit
schwerflüchtigen Klebstoffen verleimte Möbel und
so fort.
Der Vermieter ist zur
Instandsetzung nach
Schäden wegen
Verschwärzung einer
Wohnung verpflichtet“, wenn
er „Baumängel als Ursache
hierfür nicht ausräumen
kann“
Tritt in einer Wohnung Fogging auf, so ist das ein
Mangel. Bleibt die Ursache unklar, so geht das zu
Lasten des Vermieters.
Es gelten dieselben Grundsätze wie bei den
Feuchtigkeitsschäden.
Der Mieter kann eine Mietminderung gelten
machen, wenn er die Ursache nicht zu vertreten
hat.
Ein Mieter erhielt in einem Fall mit starkem
Fogging eine Mietminderung von 14 %.
Das Landgericht Düsseldorf sprach einem Mieter
zehn Prozent Mietminderung wegen Fogging zu.
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