Mieter nehmen die
Treppenhausreinigung selbst
vor
Im Mietvertrag kann geregelt werden, dass die
Mieter das Treppenhaus selbst putzen und auch
die Reinigung von Flur, Dachboden oder Keller
übernehmen.
Wo und in welchen Abständen geputzt werden
muss ist dann in der Hausordnung oder in einem
Reinigungsplan genau beschrieben.
Vermieter kann Putzhilfe
beauftragen
Der Vermieter kann eine Putzhilfe beanspruchen
und die Kosten hierfür dem Mieter in Rechnung
stellen, wenn der Mieter die Hausreinigung ohne
Grund nicht vornimmt. Er muss dem Mieter aber
vorher mitteilen, dass er so handeln wird, wenn der
Mieter in Zukunft das Treppenhaus nicht putzt.
Eine Verpflichtung zur Treppenhausreinigung
durch den Mieter gibt es nur, wenn es eine
Vereinbarung im Mietvertrag gibt. Der Vermieter
kann die Verpflichtung das Treppenhaus zu
reinigen nicht erst im Nachhinein einseitig auf den
Mieter übertragen.
Eine separate Hausordnung
reicht nicht aus. Es muss im
Mietvertrag einen Bezug auf
die Hausordnung geben.
Der Vermieter darf nicht, einen festen Wochentag
für die Reinigung bestimmen oder auch keine
bestimmten Reinigungsmethoden oder Putzmittel
vorschreiben.
Grobe und starke Verschmutzungen nach
Bauarbeiten, Vandalismus, Hundekot usw.
Tierexkremente im Treppenhaus fallen nicht unter
die Reinigungspflicht des Mieters. Hier muss der
Vermieter für eine Säuberung sorgen.
Mietvertrag, Hausordnung
und Treppenhausreinigung
Nebenkosten bei der Hausreinigung
sparen
Es ist ausreichend, wenn ein Treppenhaus einmal
in der Woche geputzt wird. Mehrmalige
Reinigungen kann ein Vermieter nicht verlangen
und deswegen auch nicht höhere Nebenkosten
fordern. Für Fenster reicht es aus, wenn diese
zweimal im Jahr geputzt werden.
Wenn nicht anderes vereinbart ist, hat jeder Mieter
nur die Treppen und Gemeinschaftsflächen zu
reinigen, die vom darunter liegenden Stockwerk zu
seiner Wohnung führen.
Ist der Mieter krank oder nur kurzfristig abwesend,
so hat er sich nicht um eine Vertretung zu
kümmern, nur, wenn er für längere Zeit im Urlaub
ist. Die Suche nach einer Vertretung ist bei
kurzfristiger Abwesenheit nicht zumutbar.
Muss immer am Samstag
das Treppenhaus gereinigt
werden?
Es bleibt dem Mieter selbst überlassen, an
welchem Tag und zu welcher Uhrzeit er reinigt.
Putzen die Mieter ihr
Treppenhaus selbst, kann
der Vermieter ihnen dieses
Recht nicht durch die
Beauftragung einer
Reinigungsfirma entziehen.
Mieter im Erdgeschoss beschweren sich oft, dass
sie den meisten Dreck wegzukehren haben und der
Mieter im Obergeschoss muss nur seinen eigenen
Schmutz beseitigen. Das scheint ungerecht zu sein,
ist aber rechtlich nicht zu beanstanden, wenn in der
Hausordnung steht, dass jeder seinen Abschnitt
sauberzuhalten hat.
Haustür abschließen
Wenn die Hausordnung vorschreibt, dass nur der
Erdgeschossmieter verpflichtet ist, die Haustür
abends abzuschließen, dann ist das keine
unangemessene Benachteiligung für diesen Mieter.
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