zu den Nebenkosten gehören auch Müllgebühren

Stellt der Vermieter keine Mülltonne zur Verfügung, kann ein Mieter die Miete mindern. Jedenfalls dann, wenn er auch Müllgebühren über die Nebenkosten zahlen muss. Gerichte haben eine Mietminderung von 5 Prozent anerkannt.

Wenn die Müllbehälter ständig überfüllt sind

Wenn die Mülltonnen wöchentlich geleert werden, obwohl diese nie ganz gefüllt sind, dann sollten Mieter das dem Vermieter oder Hausverwalter melden. Der Vermieter muss dann mit der Entsorgungsfirma eine Vereinbarung treffen, dass die Mülltonnen beispielsweise nur alle 14 Tage abgeholt werden. Das senkt die Kosten auch für die Mieter. Auf der anderen Seite könnte der Vermieter aber auch auf einen Rhythmus von 14 Tage auf eine Woche um stellen, wenn die Mülltonnen ständig überfüllt sind und dadurch Müll daneben gestellt wird oder es zu Gestank kommt. Dann müssen größere Mülltonnen oder mehr Mülltonnen besorgt werden, oder es muss eben häufiger abgeholt werden. Das erhöht aber dann auch den Anteil der Müllgebühren für die Mieter.
Müllgebühren sind Nebenkosten welche pro Kopf oder Wohnfläche auf die Mieter umgelegt werden können. Im Mietvertrag ist angegeben, nach welcher Methode die Nebenkosten aufgeteilt werden. Vermieter erhalten von der Stadt einen Abgabenbescheid über die Kosten für den Müll. Meistens wird nach Größe der Mülltonne abgerechnet. Auch wenn nachweislich kein Restmüll anfällt, müssen Müllgebühren gezahlt werden.
Vermieter müssen regelmäßig prüfen, ob die Größen der Mülltonnen ausreichend sind aber auch, ob eventuell kleinere Behälter ausreichen, um die Kosten zu senken. Ein Mieter, der seine Wohnung wenig nutzt und wenig Müll verursacht, hat keinen Anspruch auf Änderung des Verteilungsschlüssels.

-Grundgebühren für Müll

Für Müll fällt eine Grundgebühr pro Wohnung und eine Gebühr pro Leerung einer Tonne an. Bei den Müllgebühren ist die Verteilung der Kosten nach der Personenzahl gerechter. Für leerstehende Wohnungen muss der Vermieter die Kosten übernehmen. Der Mieter hat keinen Anspruch auf eine eigene Mülltonne. Gesetzlich muss der Vermieter eine Restmüll- und eine Biotonne zur Verfügung stellen. Für Altpapier gilt das nicht. Der Vermieter kann festlegen, dass die Mieter für das Rausstellen und Reinholen der Mülltonnen verantwortlich sind.

Verteilung der Müllgebühren auf die Mieter

Der Vermieter kann die Verteilung der Nebenkosten immer dann ändern, wenn er die Müllgebühren gerechter auf die einzelnen Mietparteien verteilen will. Etwa, wenn unterschiedlich viele Mieter in den Mietwohnungen wohnen und dadurch auch unterschiedliche Mengen Müll anfallen. Der Vermieter oder Hausverwalter kann die Müllgebühren auf alle Mieter in einem Mehrfamilienhaus verteilen. Dabei muss er immer darauf achten, dass keine Mieter durch die Auswahl der Verteilung benachteiligt werden. Die Verteilung kann erfolgen nach: nach Personenzahl nach Wohnfläche nach Anzahl der Mülltonnen Beispiel: Eine Aufteilung nach Personenzahl in einem Mehrfamilienhaus kann sinnvoller sein, wenn in einer Wohnung 5 Personen leben und in einer anderen Wohnung nur 1 Person. Wenn jeder Mieter gleich viel Müll verursacht, muss der 5 Personenhaushalt auch mehr zahlen. Das wäre gerecht. Würden in diesem Fall die Kosten für den Müll nach Wohnfläche verteilt werden, würde der Mieter der alleine wohnt genauso viel zahlen müssen, wie ein 5 Personenhaushalt.

-Zu den Müllgebühren können gehören:

Müllabfuhr, Betrieb von Müllschluckern und Müllabsauganlagen Entsorgung von Gartenabfällen Reinigung der Tonnen Vermieter müssen immer darauf achten, dass die Kosten für die Müllentsorgung wirtschaftlich angemessen sind. Also keine unnötige Kosten für die Mieter anfallen. Die Größe der Mülltonnen muss dem tatsächlichen Verbrauch angepasst sein. Zu hoher Restmüll wegen falscher Trennung muss vermieden werden. Es muss sichergestellt sein, dass keine fremden Personen ihren Müll in die hauseigenen Tonnen werfen. Die Stellpätze für die Mülltonnen dürfen nicht ohne Weiteres für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Ist das nicht möglich, müssen Schlösser angebracht werden. Unternimmt der Vermieter oder der Hausverwalter nichts, um unnötig hohe Kosten zu senken, dann müssen Mieter die Gebühren nicht in voller Höhe bezahlen. Der Vermieter muss seinen Mietern auf jeden Fall eine Restmülltonne und eine Biomülltonne bereitstellen.

-Welche Müllgebühren müssen Mieter nicht zahlen?

Die Kosten für die Anschaffung von Abfallbehälter, Mülltonnen und Sammelmüllbehälter dürfen nicht auf die Mieter verteilt werden. Sollte der Vermieter bei ständiger Überfüllung der Müllbehälter nichts unternehmen, verstößt er gegen den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz. Mieter können die Miete dann mindern oder sich Mehrkosten, die durch eine eigene Entsorgung entstanden sind, vom Vermieter ersetzen lassen.
Foto, mit Mülltonnen, Restmüll, Papier und Glas
Ein Mindestvolumen von 20 Litern pro Person bei 14-tägiger Abfuhr sollte eingehalten werden. Für einen 4-Personen Haushalt sollte ein 80 Liter Behälter für den Restmüll zur Verfügung gestellt werden. Personen: 2 Gesamtvolumen: 80 l Personen: 3 Gesamtvolumen: 120 l Personen: 4 Gesamtvolumen: 160 l Personen: 5 Gesamtvolumen: 200 ln

-Haben Mieter Anspruch auf eine bestimmte Größe einer Mülltonne?

Bild, Muster für Widerspruch Nebenkostenabrechnung

-Widerspruch

Nebenkostenabrechnung

-Zusatzkosten auf Müllgebühren über die Nebenkosten

Die Müllgebühren können in jeder Stadt oder Gemeinde unterschiedlich sein. Sie richten sich der Größe der Tonne und der Häufigkeit der Leerung. Manche Abfallunternehmen verlangen auch zuätzliche Kosten, wenn der Weg zur Tonne komplizert ist. Beispielsweise durch Treppen oder einfach nur durch lange Wege zwischen Tonne und Parkmöglichkeit des Müllautos. Hier müssen Mieter oder Eigentümer abwägen, ob sie die Tonnen vorstellen oder die Gebühr zahlen.
Nebenkosten für die Müllabfuhr Bei einer 14 tägigen Leerung beträgt die Jahresgebühr ca. 60 bis 90 Euro für eine 60 Liter Tonne. Je nach Stadt- oder Landkreis.
Inhaltsverzeichnis:
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Abnahmeprotokoll Abrechnungsfrist Nebenkosten Abnutzung gewöhnlicher Gebrauch Auszug vor Mietende Abstandszahlung Küche Ablesetermin Heizung Besichtigungsrecht Vermieter Besuchsrecht Mieter Betriebskosten Bleigehalt im Wasser duschen nachts Definition besenrein Dübellöcher entfernen Definition Warmmiete Erhöhung der Vorauszahlungen Erhöhung Grundsteuer Erlaubnis Untervermietung Feuchtigkeit Wohnung fristlose Kündigung grillen auf dem Balkon Gewerberaum Renovierung gemeinsamer Mietvertrag Hausmeisterkosten Instandhaltung Vermieter Kündigung Eigenbedarf Katzenhaltung Mietvertrag Kündigung Zeitmietvertrag Kündigung Staffelmietvertrag Kündigungsverzicht Mietvertrag Laminatboden Zustimmung Lebenspartner im Mietvertrag Lärmbelästigung Nachbarn Mängel Mietwohnung Mietzahlung Abbuchung Mietminderung Schimmel Mietminderung Badewanne Mietminderung Balkon Mietminderung Heizung Mietminderung Wohnung Mietminderung Graffiti Mietbürgschaft Maklerkosten Modernisierung Wohnung Müllgebühren Mietminderung Toilette Mietminderung Hundegebell Mieterhöhung Vergleichswohnungen Mietminderung wegen Terrasse Mietvertrag Hausordnung Mietvertrag Parkplatz Mietminderung Fogging Nebenkosten Wohnfläche Nebenkostenabrechnung Nebenkosten Dachrinne Nachmieterklausel Nebenkosten Gartenpflege Parkettboden Schadensersatz Recht auf Antenne Ruhestörung durch Kinderlärm Rückzahlung Nebenkosten Renovierungsklauseln Rückzahlung Mietkaution Schneefegen Hausordnung Schadensersatz Raucher Stromkosten Vermieter Treppenhausreinigung Ungezieferbekämpfung Verschleiß Teppichboden Wohnfläche im Mietvertrag wie viele Haustürschlüssel Mietminderung Ameisen
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zu den Nebenkosten

gehören auch

Müllgebühren

Müllgebühren sind Nebenkosten welche pro Kopf oder Wohnfläche auf die Mieter umgelegt werden können. Im Mietvertrag ist angegeben, nach welcher Methode die Nebenkosten aufgeteilt werden. Vermieter erhalten von der Stadt einen Abgabenbescheid über die Kosten für den Müll. Meistens wird nach Größe der Mülltonne abgerechnet. Auch wenn nachweislich kein Restmüll anfällt, müssen Müllgebühren gezahlt werden.
Stellt der Vermieter keine Mülltonne zur Verfügung, kann ein Mieter die Miete mindern. Jedenfalls dann, wenn er auch Müllgebühren über die Nebenkosten zahlen muss. Gerichte haben eine Mietminderung von 5 Prozent anerkannt.
Vermieter müssen regelmäßig prüfen, ob die Größen der Mülltonnen ausreichend sind aber auch, ob eventuell kleinere Behälter ausreichen, um die Kosten zu senken. Ein Mieter, der seine Wohnung wenig nutzt und wenig Müll verursacht, hat keinen Anspruch auf Änderung des Verteilungsschlüssels.

Grundgebühren für Müll

Für Müll fällt eine Grundgebühr pro Wohnung und eine Gebühr pro Leerung einer Tonne an. Bei den Müllkosten ist die Verteilung der Kosten nach der Personenzahl gerechter. Für leerstehende Wohnungen muss der Vermieter die Kosten übernehmen. Der Mieter hat keinen Anspruch auf eine eigene Mülltonne. Gesetzlich muss der Vermieter eine Restmüll- und eine Biotonne zur Verfügung stellen. Für Altpapier gilt das nicht. Der Vermieter kann festlegen, dass die Mieter für das Rausstellen und Reinholen der Mülltonnen verantwortlich sind.

Haben Mieter Anspruch auf

eine bestimmte Größe einer

Mülltonne?

Ein Mindestvolumen von 20 Litern pro Person bei 14-tägiger Abfuhr sollte eingehalten werden. Für einen 4-Personen Haushalt sollte ein 80 Liter Behälter für den Restmüll zur Verfügung gestellt werden. Personen: 2 Gesamtvolumen: 80 l Personen: 3 Gesamtvolumen: 120 l Personen: 4 Gesamtvolumen: 160 l Personen: 5 Gesamtvolumen: 200 l

Zusatzkosten auf

Müllgebühren über die

Nebenkosten

Die Müllgebühren können in jeder Stadt oder Gemeinde unterschiedlich sein. Sie richten sich der Größe der Tonne und der Häufigkeit der Leerung. Manche Abfallunternehmen verlangen auch zuätzliche Kosten, wenn der Weg zur Tonne komplizert ist. Beispielsweise durch Treppen oder einfach nur durch lange Wege zwischen Tonne und Parkmöglichkeit des Müllautos. Hier müssen Mieter oder Eigentümer abwägen, ob sie die Tonnen vorstellen oder die Gebühr zahlen.
Kosten für die Müllabfuhr Bei einer 14 tägigen Leerung beträgt die Jahresgebühr ca. 60 bis 90 Euro für eine 60 Liter Tonne. Je nach Stadt- oder Landkreis.
Der Vermieter kann die Verteilung der Nebenkosten immer dann ändern, wenn er die Kosten der Müllabfuhr gerechter auf die Mietparteien verteilen will. Etwa, wenn unterschiedlich viele Mieter in den Mietwohnungen wohnen und dadurch auch unterschiedliche Mengen Müll anfallen. Der Vermieter oder Hausverwalter kann die Müllgebühren auf alle Mieter in einem Mehrfamilienhaus verteilen. Dabei muss er immer darauf achten, dass keine Mieter durch die Auswahl der Verteilung benachteiligt werden. Die Verteilung kann erfolgen nach: nach Personenzahl nach Wohnfläche nach Anzahl der Mülltonnen Beispiel: Eine Aufteilung nach Personenzahl in einem Mehrfamilienhaus kann sinnvoller sein, wenn in einer Wohnung 5 Personen leben und in einer anderen Wohnung nur 1 Person. Wenn jeder Mieter gleich viel Müll verursacht, muss der 5 Personenhaushalt auch mehr zahlen. Das wäre gerecht. Würden in diesem Fall die Kosten für den Müll nach Wohnfläche verteilt werden, würde der Mieter der alleine wohnt genauso viel zahlen müssen, wie ein 5 Personenhaushalt.

Zu den Müllgebühren

können gehören:

Müllabfuhr, Betrieb von Müllschluckern und Müllabsauganlagen Entsorgung von Gartenabfällen Reinigung der Tonnen Vermieter müssen immer darauf achten, dass die Kosten für die Müllentsorgung wirtschaftlich angemessen sind. Also keine unnötige Kosten für die Mieter anfallen. Die Größe der Mülltonnen muss dem tatsächlichen Verbrauch angepasst sein. Zu hoher Restmüll wegen falscher Trennung muss vermieden werden. Es muss sichergestellt sein, dass keine fremden Personen ihren Müll in die hauseigenen Tonnen werfen. Die Stellpätze für die Mülltonnen dürfen nicht ohne Weiteres für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Ist das nicht möglich, müssen Schlösser angebracht werden. Unternimmt der Vermieter oder der Hausverwalter nichts, um unnötig hohe Kosten zu senken, dann müssen Mieter die Gebühren nicht in voller Höhe bezahlen. Der Vermieter muss seinen Mietern auf jeden Fall eine Restmülltonne und eine Biomülltonne bereitstellen.

Welche Müllgebühren

müssen Mieter nicht

zahlen?

Die Kosten für die Anschaffung von Abfallbehälter, Mülltonnen und Sammelmüllbehälter dürfen nicht auf die Mieter verteilt werden. Sollte der Vermieter bei ständiger Überfüllung der Müllbehälter nichts unternehmen, verstößt er gegen den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz. Mieter können die Miete dann mindern oder sich Mehrkosten, die durch eine eigene Entsorgung entstanden sind, vom Vermieter ersetzen lassen.
Nebenkostenabrechnungsprogramm

Verteilung der

Müllgebühren auf die

Mieter

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Bild, Muster für Widerspruch Nebenkostenabrechnung

Widerspruch Nebenkostenabrechnung

Stellt der Vermieter keine Mülltonne zur Verfügung, kann ein Mieter die Miete mindern. Jedenfalls dann, wenn er auch Müllgebühren über die Nebenkosten zahlen muss. Gerichte haben eine Mietminderung von 5 Prozent anerkannt.

Wenn die Müllbehälter

ständig überfüllt sind

Wenn die Mülltonnen wöchentlich geleert werden, obwohl diese nie ganz gefüllt sind, dann sollten Mieter das dem Vermieter oder Hausverwalter melden. Der Vermieter muss dann mit der Entsorgungsfirma eine Vereinbarung treffen, dass die Mülltonnen beispielsweise nur alle 14 Tage abgeholt werden. Das senkt die Kosten auch für die Mieter. Auf der anderen Seite könnte der Vermieter aber auch auf einen Rhythmus von 14 Tage auf eine Woche um stellen, wenn die Mülltonnen ständig überfüllt sind und dadurch Müll daneben gestellt wird oder es zu Gestank kommt. Dann müssen größere Mülltonnen oder mehr Mülltonnen besorgt werden, oder es muss eben häufiger abgeholt werden. Das erhöht aber dann auch den Anteil der Müllgebühren für die Mieter.
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