zu den Nebenkosten
gehören auch
Müllgebühren
Müllgebühren sind Nebenkosten welche pro Kopf
oder Wohnfläche auf die Mieter umgelegt werden
können.
Im Mietvertrag ist angegeben, nach welcher
Methode die Nebenkosten aufgeteilt werden.
Vermieter erhalten von der Stadt einen
Abgabenbescheid über die Kosten für den Müll.
Meistens wird nach Größe der Mülltonne
abgerechnet.
Auch wenn nachweislich kein
Restmüll anfällt, müssen
Müllgebühren gezahlt werden.
Stellt der Vermieter keine Mülltonne zur Verfügung,
kann ein Mieter die Miete mindern. Jedenfalls dann,
wenn er auch Müllgebühren über die Nebenkosten
zahlen muss. Gerichte haben eine Mietminderung
von 5 Prozent anerkannt.
Vermieter müssen regelmäßig prüfen, ob die
Größen der Mülltonnen ausreichend sind aber
auch, ob eventuell kleinere Behälter ausreichen,
um die Kosten zu senken.
Ein Mieter, der seine Wohnung wenig nutzt und
wenig Müll verursacht, hat keinen Anspruch auf
Änderung des Verteilungsschlüssels.
Grundgebühren für Müll
Für Müll fällt eine Grundgebühr pro Wohnung und
eine Gebühr pro Leerung einer Tonne an.
•
Bei den Müllkosten ist die Verteilung der Kosten
nach der Personenzahl gerechter.
•
Für leerstehende Wohnungen muss der
Vermieter die Kosten übernehmen.
•
Der Mieter hat keinen Anspruch auf eine eigene
Mülltonne.
•
Gesetzlich muss der Vermieter eine Restmüll-
und eine Biotonne zur Verfügung stellen. Für
Altpapier gilt das nicht.
•
Der Vermieter kann festlegen, dass die Mieter
für das Rausstellen und Reinholen der
Mülltonnen verantwortlich sind.
Haben Mieter Anspruch auf
eine bestimmte Größe einer
Mülltonne?
Ein Mindestvolumen von 20 Litern pro Person bei
14-tägiger Abfuhr sollte eingehalten werden. Für
einen 4-Personen Haushalt sollte ein 80 Liter
Behälter für den Restmüll zur Verfügung gestellt
werden.
•
Personen: 2
Gesamtvolumen: 80 l
•
Personen: 3
Gesamtvolumen: 120 l
•
Personen: 4
Gesamtvolumen: 160 l
•
Personen: 5
Gesamtvolumen: 200 l
Zusatzkosten auf
Müllgebühren über die
Nebenkosten
Die Müllgebühren können in jeder Stadt oder
Gemeinde unterschiedlich sein. Sie richten sich
der Größe der Tonne und der Häufigkeit der
Leerung. Manche Abfallunternehmen verlangen
auch zuätzliche Kosten, wenn der Weg zur Tonne
komplizert ist. Beispielsweise durch Treppen oder
einfach nur durch lange Wege zwischen Tonne und
Parkmöglichkeit des Müllautos.
Hier müssen Mieter oder Eigentümer abwägen, ob
sie die Tonnen vorstellen oder die Gebühr zahlen.
Kosten für die Müllabfuhr
Bei einer 14 tägigen Leerung beträgt die
Jahresgebühr ca. 60 bis 90 Euro für eine 60 Liter
Tonne. Je nach Stadt- oder Landkreis.
Der Vermieter kann die Verteilung der Nebenkosten
immer dann ändern, wenn er die Kosten der
Müllabfuhr gerechter auf die Mietparteien verteilen
will. Etwa, wenn unterschiedlich viele Mieter in den
Mietwohnungen wohnen und dadurch auch
unterschiedliche Mengen Müll anfallen.
Der Vermieter oder Hausverwalter kann die
Müllgebühren auf alle Mieter in einem
Mehrfamilienhaus verteilen. Dabei muss er immer
darauf achten, dass keine Mieter durch die Auswahl
der Verteilung benachteiligt werden. Die Verteilung
kann erfolgen nach:
•
nach Personenzahl
•
nach Wohnfläche
•
nach Anzahl der Mülltonnen
Beispiel:
Eine Aufteilung nach Personenzahl in einem
Mehrfamilienhaus kann sinnvoller sein, wenn in
einer Wohnung 5 Personen leben und in einer
anderen Wohnung nur 1 Person. Wenn jeder Mieter
gleich viel Müll verursacht, muss der 5
Personenhaushalt auch mehr zahlen. Das wäre
gerecht.
Würden in diesem Fall die Kosten für den Müll nach
Wohnfläche verteilt werden, würde der Mieter der
alleine wohnt genauso viel zahlen müssen, wie ein
5 Personenhaushalt.
Zu den Müllgebühren
können gehören:
•
Müllabfuhr,
•
Betrieb von Müllschluckern und
Müllabsauganlagen
•
Entsorgung von Gartenabfällen
•
Reinigung der Tonnen
Vermieter müssen immer darauf achten, dass die
Kosten für die Müllentsorgung wirtschaftlich
angemessen sind. Also keine unnötige Kosten für
die Mieter anfallen.
Die Größe der Mülltonnen muss dem tatsächlichen
Verbrauch angepasst sein. Zu hoher Restmüll
wegen falscher Trennung muss vermieden werden.
Es muss sichergestellt sein, dass keine fremden
Personen ihren Müll in die hauseigenen Tonnen
werfen. Die Stellpätze für die Mülltonnen dürfen
nicht ohne Weiteres für die Öffentlichkeit
zugänglich sein. Ist das nicht möglich, müssen
Schlösser angebracht werden.
Unternimmt der Vermieter oder der Hausverwalter
nichts, um unnötig hohe Kosten zu senken, dann
müssen Mieter die Gebühren nicht in voller Höhe
bezahlen.
Der Vermieter muss seinen Mietern auf jeden Fall
eine Restmülltonne und eine Biomülltonne
bereitstellen.
Welche Müllgebühren
müssen Mieter nicht
zahlen?
Die Kosten für die Anschaffung von Abfallbehälter,
Mülltonnen und Sammelmüllbehälter dürfen nicht
auf die Mieter verteilt werden.
Sollte der Vermieter bei ständiger Überfüllung der
Müllbehälter nichts unternehmen, verstößt er gegen
den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz. Mieter
können die Miete dann mindern oder sich
Mehrkosten, die durch eine eigene Entsorgung
entstanden sind, vom Vermieter ersetzen lassen.
Verteilung der
Müllgebühren auf die
Mieter
Inhaltsverzeichnis:
Widerspruch Nebenkostenabrechnung
Stellt der Vermieter keine Mülltonne zur Verfügung,
kann ein Mieter die Miete mindern. Jedenfalls dann,
wenn er auch Müllgebühren über die Nebenkosten
zahlen muss. Gerichte haben eine Mietminderung
von 5 Prozent anerkannt.
Wenn die Müllbehälter
ständig überfüllt sind
Wenn die Mülltonnen wöchentlich geleert werden,
obwohl diese nie ganz gefüllt sind, dann sollten
Mieter das dem Vermieter oder Hausverwalter
melden.
Der Vermieter muss dann mit der Entsorgungsfirma
eine Vereinbarung treffen, dass die Mülltonnen
beispielsweise nur alle 14 Tage abgeholt werden.
Das senkt die Kosten auch für die Mieter.
Auf der anderen Seite könnte der Vermieter aber
auch auf einen Rhythmus von 14 Tage auf eine
Woche um stellen, wenn die Mülltonnen ständig
überfüllt sind und dadurch Müll daneben gestellt
wird oder es zu Gestank kommt. Dann müssen
größere Mülltonnen oder mehr Mülltonnen besorgt
werden, oder es muss eben häufiger abgeholt
werden.
Das erhöht aber dann auch den Anteil der
Müllgebühren für die Mieter.
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