Nachmieterklausel im Mietvertrag

Das kann der Fall sein, wenn dem Vermieter bekannt ist, dass der Nachmieter

kriminell ist oder als Mietschuldner bekannt ist.

Dass ein Mieter 3 Nachmieter stellen muss oder der Vermieter nicht mehr als 3 Nachmieter ablehnen darf, ist ein Gerücht, das seit vielen Jahren fälschlicherweise im Umlauf ist. Rechtlich gibt es dafür keine Grundlage. Lehnen Vermieter zumutbare Nachmieter ab, so müssen die Mieter von dem Tag an keine Miete mehr zahlen, zu dem diese Nachfolger die Wohnung übernommen hätten. Für den Mieter ist das Mietverhältnis beendet, wenn der Vermieter einen vorgeschlagenen Nachmieter akzeptiert. Der Vermieter hat eine angemessene Überlegungsfrist von bis zu drei Monaten, in der er prüfen kann, ob der vorgeschlagene Nachmieter akzeptabel ist. Nachmieterklausel im Mietvertrag Falls Mieter möglicherweise vor Ablauf der Mietzeit aus der Wohnung ausziehen wollen, kann im Mietvertrag eine Nachmieterklausel vereinbart werden, die den Mietern das Recht gibt, einen Nachmieter zu stellen (OLG Frankfurt) Der Mieter hat kein Recht, einen Nachmieter zu stellen, wenn er nur eine bessere oder günstigere Wohnung haben will. Zu den berechtigten Interessen des Mieters zählen nur solche, die ihm ein Festhalten am Mietvertrag unzumutbar machen. Dabei darf es nicht nur um die Verbesserung der Wohnungssituation gehen. Ausnahmsweise kann der Vermieter nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) verpflichtet sein, den Mieter vorzeitig aus dem Mietverhältnis zu entlassen. Voraussetzung ist allerdings, dass das berechtigte Interesse des Mieters an der Auflösung des Mietvertrags das Interesse als Vermieter am Fortführen des Mietverhältnisses höher liegt und der Mieter gleichzeitig einen geeigneten Nachmieter stellt. Gibt es eine Nachmieterklausel im Mietvertrag, muss der Vermieter auch schon den ersten solventen Nachmieter akzeptieren. Ohne Nachmieterklausel im Mietvertrag, kann der Vermieter auch 100 Nachmieter ablehnen, wenn er möchte. Mit Nachmieterklausel im Mietvertrag Weigert sich der Vermieter aus unzulässigen Gründen, den vorgeschlagenen und geeigneten Nachmieter zu akzeptieren, muss der Mieter von dem Tag keine Miete mehr zahlen, zu dem ein Nachmieter die Wohnung angemietet hätte.
Nur ausnahmsweise müssen Vermieter Nachmieter akzeptieren, die Mieter ihnen vorschlagen, wenn es keine Nachmieterklausel im Mietvertrag gibt.

Vermieter müssen Nachmieter auch ohne Klausel

im Mietvertrag akzeptieren wenn:

Der Mieter seine Arbeitsstelle und aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt umziehen muss. Eine schwere Erkrankung vorliegt oder die Aufnahme in ein Alten- oder Pflegeheim erforderlich ist. Durch Familienzuwachs die Wohnung zu klein geworden ist. Gibt es aber eine Nachmieterklausel im Mietvertrag, dürfen Vermieter vorgeschlagene Nachmieter nicht einfach aus Willkür ablehnen. Es müssen schon Gründe in der Person des Nachmieters vorliegen, die es den Vermieter unzumutbar machen, mit dem Nachmieter einen Mietvertrag abzuschließen.

Vorzeitige Auflösung eines befristeten Mietvertrages nur bei

Benennung eines Nachmieters – BGH

Auch bei einem befristeten Mietvertrag kann dem Mieter nach dem Grundsatz von Treu und Glauben ein Anspruch auf eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses zustehen. Zum Beispiel bei einem vom Arbeitgeber des Mieters veranlassten Arbeitsplatzwechsel.
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Das kann der Fall sein, wenn dem Vermieter

bekannt ist, dass der Nachmieter kriminell ist oder

als Mietschuldner bekannt ist.

Dass ein Mieter 3 Nachmieter stellen muss oder der Vermieter nicht mehr als 3 Nachmieter ablehnen darf, ist ein Gerücht, das seit vielen Jahren fälschlicherweise im Umlauf ist. Rechtlich gibt es dafür keine Grundlage. Lehnen Vermieter zumutbare Nachmieter ab, so müssen die Mieter von dem Tag an keine Miete mehr zahlen, zu dem diese Nachfolger die Wohnung übernommen hätten. Für den Mieter ist das Mietverhältnis beendet, wenn der Vermieter einen vorgeschlagenen Nachmieter akzeptiert. Der Vermieter hat eine angemessene Überlegungsfrist von bis zu drei Monaten, in der er prüfen kann, ob der vorgeschlagene Nachmieter akzeptabel ist. Nachmieterklausel im Mietvertrag Falls Mieter möglicherweise vor Ablauf der Mietzeit aus der Wohnung ausziehen wollen, kann im Mietvertrag eine Nachmieterklausel vereinbart werden, die den Mietern das Recht gibt, einen Nachmieter zu stellen (OLG Frankfurt) Der Mieter hat kein Recht, einen Nachmieter zu stellen, wenn er nur eine bessere oder günstigere Wohnung haben will. Zu den berechtigten Interessen des Mieters zählen nur solche, die ihm ein Festhalten am Mietvertrag unzumutbar machen. Dabei darf es nicht nur um die Verbesserung der Wohnungssituation gehen. Ausnahmsweise kann der Vermieter nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) verpflichtet sein, den Mieter vorzeitig aus dem Mietverhältnis zu entlassen. Voraussetzung ist allerdings, dass das berechtigte Interesse des Mieters an der Auflösung des Mietvertrags das Interesse als Vermieter am Fortführen des Mietverhältnisses höher liegt und der Mieter gleichzeitig einen geeigneten Nachmieter stellt. Gibt es eine Nachmieterklausel im Mietvertrag, muss der Vermieter auch schon den ersten solventen Nachmieter akzeptieren. Ohne Nachmieterklausel im Mietvertrag, kann der Vermieter auch 100 Nachmieter ablehnen, wenn er möchte. Mit Nachmieterklausel im Mietvertrag Weigert sich der Vermieter aus unzulässigen Gründen, den vorgeschlagenen und geeigneten Nachmieter zu akzeptieren, muss der Mieter von dem Tag keine Miete mehr zahlen, zu dem ein Nachmieter die Wohnung angemietet hätte.
Nur ausnahmsweise müssen Vermieter Nachmieter akzeptieren, die Mieter ihnen vorschlagen, wenn es keine Nachmieterklausel im Mietvertrag gibt.

Vermieter müssen Nachmieter auch

ohne Klausel im Mietvertrag

akzeptieren wenn:

Der Mieter seine Arbeitsstelle und aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt umziehen muss. Eine schwere Erkrankung vorliegt oder die Aufnahme in ein Alten- oder Pflegeheim erforderlich ist. Durch Familienzuwachs die Wohnung zu klein geworden ist. Gibt es aber eine Nachmieterklausel im Mietvertrag, dürfen Vermieter vorgeschlagene Nachmieter nicht einfach aus Willkür ablehnen. Es müssen schon Gründe in der Person des Nachmieters vorliegen, die es den Vermieter unzumutbar machen, mit dem Nachmieter einen Mietvertrag abzuschließen.

Vorzeitige Auflösung eines befristeten

Mietvertrages nur bei Benennung eines

Nachmieters – BGH

Auch bei einem befristeten Mietvertrag kann dem Mieter nach dem Grundsatz von Treu und Glauben ein Anspruch auf eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses zustehen. Zum Beispiel bei einem vom Arbeitgeber des Mieters veranlassten Arbeitsplatzwechsel.
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