Dass ein Mieter 3 Nachmieter stellen muss oder der Vermieter nicht mehr als 3 Nachmieter ablehnen darf, ist ein Gerücht, das seit vielen Jahren fälschlicherweise im Umlauf ist. Rechtlich gibt es dafür keine Grundlage.Lehnen Vermieter zumutbare Nachmieter ab, so müssen die Mieter von dem Tag an keine Miete mehr zahlen, zu dem diese Nachfolger die Wohnung übernommen hätten. Für den Mieter ist das Mietverhältnis beendet, wenn der Vermieter einen vorgeschlagenen Nachmieter akzeptiert. Der Vermieter hat eine angemessene Überlegungsfrist von bis zu drei Monaten, in der er prüfen kann, ob der vorgeschlagene Nachmieter akzeptabel ist.
Nachmieterklausel im Mietvertrag
Falls Mieter möglicherweise vor Ende der Mietzeit aus der Wohnung ausziehen wollen, kann im Mietvertrag eine Nachmieterklausel
vereinbart werden, damit haben Mieter dann das Recht, einen Nachmieter zu stellen. Der Mieter hat kein Recht, einen Nachmieter zu
stellen, wenn er nur eine bessere oder günstigere Wohnung haben will.
Berechtigte Interessen sind es für den Mieter, wenn die Fortführung des Mietvertrages unzumutbar wäre. Ausnahmsweise kann der Vermieter nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) verpflichtet sein, den Mieter vorzeitig aus dem Mietverhältnis zu entlassen. Voraussetzung ist allerdings, dass das berechtigte Interesse des Mieters an der Beendigung des Mietvertrags das Interesse als Vermieter am Weiterführen des Mietverhältnisses höher liegt und der Mieter gleichzeitig einen geeigneten Nachmieter stellt. Gibt es eine Nachmieterklausel im Mietvertrag, muss der Vermieter auch schon den ersten solventen Nachmieter akzeptieren. Ohne Nachmieterklausel im Mietvertrag, kann der Vermieter auch 100 Nachmieter ablehnen, wenn er möchte.
Mit Nachmieterklausel im Mietvertrag
Weigert sich der Vermieter aus unzulässigen Gründen, den vorgeschlagenen und geeigneten Nachmieter zu akzeptieren, muss der Mieter von dem Tag keine Miete mehr zahlen, zu dem ein Nachmieter die Wohnung angemietet hätte.
Nur ausnahmsweise müssen Vermieter Nachmieter akzeptieren, die Mieter ihnen vorschlagen, wenn es keine Nachmieterklausel im Mietvertrag gibt.
Vermieter müssen Nachmieter auch ohne Klausel im Mietvertrag
akzeptieren wenn:
•Der Mieter seine Arbeitsstelle und aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt umziehen muss.•Eine schwere Erkrankung vorliegt oder die Aufnahme in ein Alten- oder Pflegeheim erforderlich ist.•Durch Familienzuwachs die Wohnung zu klein geworden ist. Gibt es aber eine Nachmieterklausel im Mietvertrag, dürfen Vermieter vorgeschlagene Nachmieter nicht einfach aus Willkür ablehnen. Es müssen schon Gründe in der Person des Nachmieters vorliegen, die es den Vermieter unzumutbar machen, mit dem Nachmieter einen Mietvertrag abzuschließen.
Vorzeitige Auflösung eines befristeten Mietvertrages nur bei Benennung eines Nachmieters –
BGH
Auch bei einem befristeten Mietvertrag kann dem Mieter ein Anspruch auf eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses zustehen. Zum Beispiel bei einem Arbeitsplatzwechsel.
Dass ein Mieter 3 Nachmieter stellen muss oder der Vermieter nicht mehr als 3 Nachmieter ablehnen darf, ist ein Gerücht, das seit vielen Jahren fälschlicherweise im Umlauf ist. Rechtlich gibt es dafür keine Grundlage.Lehnen Vermieter zumutbare Nachmieter ab, so müssen die Mieter von dem Tag an keine Miete mehr zahlen, zu dem diese Nachfolger die Wohnung übernommen hätten. Für den Mieter ist das Mietverhältnis beendet, wenn der Vermieter einen vorgeschlagenen Nachmieter akzeptiert. Der Vermieter hat eine angemessene Überlegungsfrist von bis zu drei Monaten, in der er prüfen kann, ob der vorgeschlagene Nachmieter akzeptabel ist.
Berechtigte Interessen sind es für den Mieter, wenn die Fortführung des Mietvertrages unzumutbar wäre. Ausnahmsweise kann der Vermieter nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) verpflichtet sein, den Mieter vorzeitig aus dem Mietverhältnis zu entlassen. Voraussetzung ist allerdings, dass das berechtigte Interesse des Mieters an der Beendigung des Mietvertrags das Interesse als Vermieter am Weiterführen des Mietverhältnisses höher liegt und der Mieter gleichzeitig einen geeigneten Nachmieter stellt. Gibt es eine Nachmieterklausel im Mietvertrag, muss der Vermieter auch schon den ersten solventen Nachmieter akzeptieren. Ohne Nachmieterklausel im Mietvertrag, kann der Vermieter auch 100 Nachmieter ablehnen, wenn er möchte.
Mit Nachmieterklausel im
Mietvertrag
Weigert sich der Vermieter aus unzulässigen Gründen, den vorgeschlagenen und geeigneten Nachmieter zu akzeptieren, muss der Mieter von dem Tag keine Miete mehr zahlen, zu dem ein Nachmieter die Wohnung angemietet hätte.
Nur ausnahmsweise müssen Vermieter Nachmieter akzeptieren, die Mieter ihnen vorschlagen, wenn es keine Nachmieterklausel im Mietvertrag gibt.
Vermieter müssen
Nachmieter auch ohne
Klausel im Mietvertrag
akzeptieren wenn:
•Der Mieter seine Arbeitsstelle und aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt umziehen muss.•Eine schwere Erkrankung vorliegt oder die Aufnahme in ein Alten- oder Pflegeheim erforderlich ist.•Durch Familienzuwachs die Wohnung zu klein geworden ist. Gibt es aber eine Nachmieterklausel im Mietvertrag, dürfen Vermieter vorgeschlagene Nachmieter nicht einfach aus Willkür ablehnen. Es müssen schon Gründe in der Person des Nachmieters vorliegen, die es den Vermieter unzumutbar machen, mit dem Nachmieter einen Mietvertrag abzuschließen.
Vorzeitige Auflösung eines befriste-
ten Mietvertrages nur bei Benennung
eines Nachmieters – BGH
Auch bei einem befristeten Mietvertrag kann dem Mieter ein Anspruch auf eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses zustehen. Zum Beispiel bei einem Arbeitsplatzwechsel.