Ab welcher Uhrzeit muss morgens Schnee geräumt werden?

Wann und wie lange Schnee und Eis beseitigt werden muss, steht in der Straßenreinigungssatzung. Normalerweise: Bei Schnee und Eisglätte ab 7 Uhr morgens bis 20 Uhr abends. Bei andauernden Schneefall muss erst nach Ende des Schneefalls bzw. dann, wenn es nur noch geringfügig schneit, gestreut oder gefegt werden.

Streupflicht

Der Mieter muss aus seinem Mietvertrag erkennen können, dass ihm die Streupflicht übertragen wird. Das ist zulässig. Hierzu bedarf es aber schriftlichen Vereinbarung. Nur durch die Vermietung und Verpachtung wird diese Verkehrssicherungspflicht nicht auf den Mieter oder Pächter übertragen.

Haftung bei einem Unfall

Hat ein Hauseigentümer den Winterdienst ordnungsgemäß auf die Mieter übertragen, muss er nach einem Glatteisunfall in der Regel kein Schmerzensgeld zahlen. Kommt es auf einem ungeräumten Gehweg zu einem Unfall, kann der Mieter wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt werden und muss eventuell Schadensersatz und Schmerzengeld zahlen.

Schneefegen, wenn es in der Hausordnung steht

Gehwege sollten so gestreut sein, dass sie von Passanten, die vorsichtig gehen, gefahrlos benutzt werden können. Der Vermieter kann durch eine Vereinbarung im Mietvertrag oder durch einen Hinweis im Mietvertrag auf die Hausordnung, die Mieter verpflichten, abwechselnd Schnee zu fegen und zu streuen. Eine Verpflichtung zum Schneefegen, die nur in der Hausordnung steht, reicht nicht aus. Denn die Hausordnung ist kein Vertrag, durch den der Mieter zu etwas verpflichtet werden kann. Es müsste also im Mietvertrag stehen, dass sich der Mieter an die Hausordnung halten muss. Oder, dass die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrages ist. Enthält die Hausordnung eine Verpflichtung zum Schneefegen, dann gilt das auch.

Ein Gewohnheitsrecht, dass Mieter immer Schnee fegen müssen, gibt es nicht.

Mieter müssen im Winter nur Schneefegen und streuen, wenn das im Mietvertrag vereinbart ist. Der Vermieter muss dann prüfen, ob der Mieter seine Pflicht zum Winterdienst auch erfüllt. Streusalz Der Vermieter muss die Geräte zum Schneefegen und auch das Streugut bereitstellen. Streusalz ist verboten. Es soll Sand oder Split verwendet werden. Ob Privatpersonen Streusalz verwenden dürfen, regelt die Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Auf Treppen und steilen Wegen darf oft auch Streusalz genutzt werden.Wer trotz Verbot Streusalz verwendet, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Wie muss der Gehweg richtig vom Schnee befreit werden?

Oft benutzte Fußwege, etwa zum Hauseingang gelten dann als geräumt, wenn sie über eine Breite von 1,20 Meter bis 1,50 Meter schneefrei sind. Bei Wegen, die weniger benutzt werden, etwa zu den Mülltonnen oder zu Parkplätzen, reicht ein halber Meter. Bei Schnee und Eis muss auf den Bürgersteigen vor dem Haus, am Hauseingang und auch auf dem Weg zu Park- und Stellplätzen gestreut oder gefegt werden.

Wenn der Mieter bei Schneefall im Urlaub ist?

Wenn Mieter aufgrund ihres Alters oder Krankheit den Winterdienst nicht mehr selbst durchführen können, müssen sie selbst für Ersatz sorgen. Das gleiche gilt für Abwesenheit bei Urlaub. Sie müssen jemanden finden, der den Winterdienst für sie übernimmt.
Foto, wie jemand Schnee vor dem Haus wegfegt AMK Internetservice Büro
Abnahmeprotokoll Abrechnungsfrist Nebenkosten Abnutzung gewöhnlicher Gebrauch Auszug vor Mietende Abstandszahlung Küche Ablesetermin Heizung Besichtigungsrecht Vermieter Besuchsrecht Mieter Betriebskosten Bleigehalt im Wasser duschen nachts Definition besenrein Dübellöcher entfernen Definition Warmmiete Erhöhung der Vorauszahlungen Erhöhung Grundsteuer Erlaubnis Untervermietung Feuchtigkeit Wohnung fristlose Kündigung grillen auf dem Balkon Gewerberaum Renovierung gemeinsamer Mietvertrag Hausmeisterkosten Instandhaltung Vermieter Kündigung Eigenbedarf Kündigung wegen Mietschulden Katzenhaltung Mietvertrag Kündigung Zeitmietvertrag Kündigung Staffelmietvertrag Kündigungsverzicht Mietvertrag Laminatboden Zustimmung Lebenspartner im Mietvertrag Lärmbelästigung Nachbarn Mängel Mietwohnung Mietzahlung Abbuchung Mietminderung Schimmel Mietminderung Badewanne Mietminderung Balkon Mietminderung Heizung Mietminderung Wohnung Mietminderung Graffiti Mietbürgschaft Maklerkosten Modernisierung Wohnung Müllgebühren Mietminderung Toilette Mietminderung Hundegebell Mieterhöhung Vergleichswohnungen Mietminderung wegen Terrasse Mietvertrag Hausordnung Mietvertrag Parkplatz Mietminderung Fogging Nebenkosten Wohnfläche Nebenkostenabrechnung Nebenkosten Dachrinne Nachmieterklausel Nebenkosten Gartenpflege Parkettboden Schadensersatz Recht auf Antenne Ruhestörung durch Kinderlärm Rückzahlung Nebenkosten Renovierungsklauseln Rückzahlung Mietkaution Schneefegen Hausordnung Schadensersatz Raucher Stromkosten Vermieter Treppenhausreinigung Ungezieferbekämpfung Verschleiß Teppichboden Wohnfläche im Mietvertrag wie viele Haustürschlüssel Mietminderung Ameisen
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Ab welcher Uhrzeit muss

morgens Schnee geräumt

werden?

Wann und wie lange Schnee und Eis beseitigt werden muss, steht in der Straßenreinigungssatzung. Normalerweise: Bei Schnee und Eisglätte ab 7 Uhr morgens bis 20 Uhr abends. Bei andauernden Schneefall muss erst nach Ende des Schneefalls bzw. dann, wenn es nur noch geringfügig schneit, gestreut oder gefegt werden.

Streupflicht

Der Mieter muss aus seinem Mietvertrag erkennen können, dass ihm die Streupflicht übertragen wird. Das ist zulässig. Hierzu bedarf es aber schriftlichen Vereinbarung. Nur durch die Vermietung und Verpachtung wird diese Verkehrssicherungspflicht nicht auf den Mieter oder Pächter übertragen.

Haftung bei einem Unfall

Hat ein Hauseigentümer den Winterdienst ordnungsgemäß auf die Mieter übertragen, muss er nach einem Glatteisunfall in der Regel kein Schmerzensgeld zahlen. Kommt es auf einem ungeräumten Gehweg zu einem Unfall, kann der Mieter wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt werden und muss eventuell Schadensersatz und Schmerzengeld zahlen.

Schneefegen, wenn es in

der Hausordnung steht

Gehwege sollten so gestreut sein, dass sie von Passanten, die vorsichtig gehen, gefahrlos benutzt werden können. Der Vermieter kann durch eine Vereinbarung im Mietvertrag oder durch einen Hinweis im Mietvertrag auf die Hausordnung, die Mieter verpflichten, abwechselnd Schnee zu fegen und zu streuen. Eine Verpflichtung zum Schneefegen, die nur in der Hausordnung steht, reicht nicht aus. Denn die Hausordnung ist kein Vertrag, durch den der Mieter zu etwas verpflichtet werden kann. Es müsste also im Mietvertrag stehen, dass sich der Mieter an die Hausordnung halten muss. Oder, dass die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrages ist. Enthält die Hausordnung eine Verpflichtung zum Schneefegen, dann gilt das auch.

Ein Gewohnheitsrecht, dass Mieter immer Schnee

fegen müssen, gibt es nicht.

Mieter müssen im Winter nur Schneefegen und streuen, wenn das im Mietvertrag vereinbart ist. Der Vermieter muss dann prüfen, ob der Mieter seine Pflicht zum Winterdienst auch erfüllt. Streusalz Der Vermieter muss die Geräte zum Schneefegen und auch das Streugut bereitstellen. Streusalz ist verboten. Es soll Sand oder Split verwendet werden. Ob Privatpersonen Streusalz verwenden dürfen, regelt die Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Auf Treppen und steilen Wegen darf oft auch Streusalz genutzt werden.Wer trotz Verbot Streusalz verwendet, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Wie muss der Gehweg richtig

vom Schnee befreit werden?

Oft benutzte Fußwege, etwa zum Hauseingang gelten dann als geräumt, wenn sie über eine Breite von 1,20 Meter bis 1,50 Meter schneefrei sind. Bei Wegen, die weniger benutzt werden, etwa zu den Mülltonnen oder zu Parkplätzen, reicht ein halber Meter. Bei Schnee und Eis muss auf den Bürgersteigen vor dem Haus, am Hauseingang und auch auf dem Weg zu Park- und Stellplätzen gestreut oder gefegt werden.

Wenn der Mieter bei Schneefall

im Urlaub ist?

Wenn Mieter aufgrund ihres Alters oder Krankheit den Winterdienst nicht mehr selbst durchführen können, müssen sie selbst für Ersatz sorgen. Das gleiche gilt für Abwesenheit bei Urlaub. Sie müssen jemanden finden, der den Winterdienst für sie übernimmt.
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