Ab welcher Uhrzeit muss
morgens Schnee geräumt
werden?
Wann und wie lange Schnee und Eis beseitigt
werden muss, steht in der
Straßenreinigungssatzung. Normalerweise: Bei
Schnee und Eisglätte ab 7 Uhr morgens bis 20 Uhr
abends.
Bei andauernden Schneefall muss erst nach Ende
des Schneefalls bzw. dann, wenn es nur noch
geringfügig schneit, gestreut oder gefegt werden.
Streupflicht
Der Mieter muss aus seinem Mietvertrag erkennen
können, dass ihm die Streupflicht übertragen wird.
Das ist zulässig.
Hierzu bedarf es aber schriftlichen Vereinbarung.
Nur durch die Vermietung und Verpachtung wird
diese Verkehrssicherungspflicht nicht auf den
Mieter oder Pächter übertragen.
Haftung bei einem Unfall
Hat ein Hauseigentümer den Winterdienst
ordnungsgemäß auf die Mieter übertragen, muss
er nach einem Glatteisunfall in der Regel kein
Schmerzensgeld zahlen.
Kommt es auf einem ungeräumten Gehweg zu
einem Unfall, kann der Mieter wegen fahrlässiger
Körperverletzung angezeigt werden und muss
eventuell Schadensersatz und Schmerzengeld
zahlen.
Schneefegen, wenn es in
der Hausordnung steht
Gehwege sollten so gestreut sein, dass sie von
Passanten, die vorsichtig gehen, gefahrlos benutzt
werden können.
Der Vermieter kann durch eine Vereinbarung im
Mietvertrag oder durch einen Hinweis im
Mietvertrag auf die Hausordnung, die Mieter
verpflichten, abwechselnd Schnee zu fegen und zu
streuen.
Eine Verpflichtung zum Schneefegen, die nur in
der Hausordnung steht, reicht nicht aus. Denn die
Hausordnung ist kein Vertrag, durch den der Mieter
zu etwas verpflichtet werden kann.
Es müsste also im Mietvertrag stehen, dass sich
der Mieter an die Hausordnung halten muss. Oder,
dass die Hausordnung Bestandteil des
Mietvertrages ist. Enthält die Hausordnung eine
Verpflichtung zum Schneefegen, dann gilt das
auch.
Ein Gewohnheitsrecht, dass Mieter immer Schnee
fegen müssen, gibt es nicht.
Mieter müssen im Winter nur Schneefegen und
streuen, wenn das im Mietvertrag vereinbart ist. Der
Vermieter muss dann prüfen, ob der Mieter seine
Pflicht zum Winterdienst auch erfüllt.
Streusalz
Der Vermieter muss die Geräte zum Schneefegen
und auch das Streugut bereitstellen. Streusalz ist
verboten. Es soll Sand oder Split verwendet
werden.
Ob Privatpersonen Streusalz verwenden dürfen,
regelt die Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Auf
Treppen und steilen Wegen darf oft auch Streusalz
genutzt werden.Wer trotz Verbot Streusalz
verwendet, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Wie muss der Gehweg richtig
vom Schnee befreit werden?
Oft benutzte Fußwege, etwa zum Hauseingang
gelten dann als geräumt, wenn sie über eine Breite
von 1,20 Meter bis 1,50 Meter schneefrei sind. Bei
Wegen, die weniger benutzt werden, etwa zu den
Mülltonnen oder zu Parkplätzen, reicht ein halber
Meter.
Bei Schnee und Eis muss auf den Bürgersteigen
vor dem Haus, am Hauseingang und auch auf dem
Weg zu Park- und Stellplätzen gestreut oder gefegt
werden.
Wenn der Mieter bei Schneefall
im Urlaub ist?
Wenn Mieter aufgrund ihres Alters oder Krankheit
den Winterdienst nicht mehr selbst durchführen
können, müssen sie selbst für Ersatz sorgen. Das
gleiche gilt für Abwesenheit bei Urlaub. Sie müssen
jemanden finden, der den Winterdienst für sie
übernimmt.
bis
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Das neue Mietrecht