Mieter können auch eine Mietminderung bis zu 100 Prozent vornehmen, wenn die
Wohnung durch die Einstellung der Wasser- bzw. des Stromes nicht mehr nutzbar ist.
Strom- und auch Gasanbieter können die Lieferung an Mieter einstellen, wenn dessen Vermieter seine Rechnungen nicht gezahlt hat. Zwischen Mieter und Strom- bzw. Gasversorger bestehe in einem solchen Fall kein Vertrag. Auch eine einstweilige Verfügung kann der Mieter nicht erwirken, die sie Strom- oder Gasanbieter verpflichten würde, den Strom oder das Gas wieder anzustellen. Einzige Möglichkeit für den Mieter, dassass er selbst einen Vertrag mit dem Strom- oder Gasversorger abschließt.
Welche Rechte stehen den Mietern zu?
Was können sie gegen eine Sperrung unternehmen?
Wenn der Vermieter mit den Zahlungen für Wasser, Gas, Strom oder Fernwärme in Verzug gerät, sind die Versorgungsunternehmen berechtigt, ihre Leistungen einzustellen. Die Sperre trifft aber erst einmal die Mieter und nicht die Vermieter. Weil die Mieter ihre Nebenkosten auf Gas und Strom bereits gezahlt haben. Die Mieter haben dann aber das Recht, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.Den Mietern steht auch ein Zurückbehaltungsrecht an den Nebenkosten zu. Sie können dann direkt an die Versorgungsunternehmen zahlen.Auch wenn der Mieter seine monatlichen Nebenkosten (Strom, Gas, Wasser) an den Vermieter zahlt, kann der Strom- bzw. Wasserversorger die Lieferung einstellen, wenn er das Geld nicht vom Vermieter erhält.
Strom- und auch Gasanbieter können die Lieferung an Mieter einstellen, wenn dessen Vermieter seine Rechnungen nicht gezahlt hat. Zwischen Mieter und Strom- bzw. Gasversorger bestehe in einem solchen Fall kein Vertrag. Auch eine einstweilige Verfügung kann der Mieter nicht erwirken, die sie Strom- oder Gasanbieter verpflichten würde, den Strom oder das Gas wieder anzustellen. Einzige Möglichkeit für den Mieter, dassass er selbst einen Vertrag mit dem Strom- oder Gasversorger abschließt.
Welche Rechte stehen den
Mietern zu?
Was können sie gegen eine Sperrung
unternehmen?
Wenn der Vermieter mit den Zahlungen für Wasser, Gas, Strom oder Fernwärme in Verzug gerät, sind die Versorgungsunternehmen berechtigt, ihre Leistungen einzustellen. Die Sperre trifft aber erst einmal die Mieter und nicht die Vermieter. Weil die Mieter ihre Nebenkosten auf Gas und Strom bereits gezahlt haben. Die Mieter haben dann aber das Recht, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.Den Mietern steht auch ein Zurückbehaltungsrecht an den Nebenkosten zu. Sie können dann direkt an die Versorgungsunternehmen zahlen.Auch wenn der Mieter seine monatlichen Nebenkosten (Strom, Gas, Wasser) an den Vermieter zahlt, kann der Strom- bzw. Wasserversorger die Lieferung einstellen, wenn er das Geld nicht vom Vermieter erhält.