Hat der Vermieter nach Mietvertragsbeendigung die
Wohnung zurückgenommen, ohne die Beseitigung
des von dem Mieter auf dem PVC-Fußbodenbelag
verlegten Teppichbodens zu verlangen, und hat er
im Anschluss daran einem Dritten die Wohnung
vermietet, so ist ein Anspruch auf Wiederherstellung
des ursprünglichen Zustandes des Fußbodens
ausgeschlossen.
Die Pflicht zur Erneuerung des Teppichbodens gilt
nur, wenn der Teppich auch mitgemietet wurde.
Verlegt ein Mieter auf eigene Kosten einen Teppich,
so hat er selbst die Kosten für eine Erneuerung zu
tragen.
Der Vermieter ist berechtigt, den abgenutzten
Teppichboden durch Laminat zu ersetzen. Denn
darin liege eine unwesentliche Veränderung der
Mietsache, die der Mieter hinzunehmen habe.
Erneuerung des
Teppichbodens ist
Vermietersache
Die Instandhaltung der Wohnung ist Sache des
Vermieters. Das gilt auch für einen mitvermieteten
Teppichboden. Die normale Abnutzung ist durch die
Mietzahlung abgegolten. Eine Erneuerung hat der
Vermieter vorzunehmen. Nach 10 Jahren muss der
Vermieter den Boden erneuern, wenn dieser
abgwohnt ist.
Bei Laminat und Parkett, sind Erneuerungen bzw.
Abschleif- und Versiegelungsmaßnahmen nach 15
– 20 Jahren vorzunehmen.
Teppichboden Verschleiß,
Abnutzung durch normalen
Gebrauch
Schäden an Teppichböden, die nicht auf normalen
Verschleiß oder übliche Abnutzung beruhen, wie z.
B. Rotweinflecke, Brandlöcher, Urinflecke usw.
muss der Mieter beim Auszug ersetzen.
Bei den Kosten für die Neuverlegung eines
Teppichs gilt der Zeitwert.
Die Nutzungsdauer für Teppichböden liegt
höchstens bei 10 Jahren.
Der Mieter muss also nur den Zeitwert ersetzen,
wenn der Teppichboden noch keine 10 Jahre alt
ist. Ist der Teppich älter, muss der Mieter gar
nichts ersetzen. Auch, wenn er für Schäden am
Teppich verantwortlich ist.
Einen selbst verklebten Teppichboden muss der
Mieter bei seinem Auszug entfernen. Es dürfen
keine Klebereste zurückbleiben. Das bedeutet, der
Vermieter muss den Teppichboden gegebenenfalls
ersetzen und der Mieter muss bei einem Auszug
den Bodenbelag nicht entfernen.
Teppichboden gegen
Laminat austauschen
Ein neuer Laminatboden anstatt eines
Teppichbodens, kann nur mit Zustimmung des
Vermieters erfolgen.
Das Verlegen von Laminat ist eine bauliche
Veränderung. Und dafür muss immer zuvor vom
Vermieter die Erlaubnis eingeholt werden.
Das Verlegen von Laminat ohne die Genehmigung
des Vermieters kann dazu führen, dass ein
Rückbau vorgenommen werden muss, wenn der
Mieter auszieht.
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