Der Mieter hat ein Recht auf Untervermietung, wenn er persönliche Gründe hat. Zum Beispiel, wenn er einen Lebenspartner aufnehmen will oder aus finanziellen Gründen. Der Vermieter darf nicht ohne wichtigen Grund seine Zustimmung zur Untervermietung verweigern.

Will der Mieter die Zustimmung des Vermieters haben, muss er einen Mieter namentlich benennen. Das gilt auch für Geschwister, Eltern und

Lebenspartner.

Wann darf der Vermieter eine Untervermietung ablehnen?

bei Überbelegung der Wohnung wenn die Person des Untermieters für den Vermieter unzumutbar wäre. wenn die Wohnung komplett untervermietet werden soll Wenn der Vermieter die Zustimmung zur Untervermietung verweigert: Verweigert der Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung, hat der Mieter ein Sonderkündigungsrecht und kann bei einem Zeitmietvertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

Wenn der Mieter ohne Zustimmung untervermietet.

Eine Untervermietung ohne Zustimmung des Vermieters berechtigt zur fristlosen Kündigung.

Untervermietung - die Erlaubnis durch Vermieter ist notwendig

Gibt ein Mieter seine Wohnung auf und zieht ins Ausland, dann darf er die Wohnung nicht einfach weitergeben und Familienmitgliedern zum Wohnen überlassen. Auch, wenn die Familie die Miete zahlt oder der Mieter selbst die Miete weiterzahlt, ist das nicht erlaubt und geht nur mit Zustimmung des Vermieters.
Musterschreiben- Bitte um Untervermietung
Bitte um Untervermietung
Abnahmeprotokoll Abrechnungsfrist Nebenkosten Abnutzung gewöhnlicher Gebrauch Auszug vor Mietende Abstandszahlung Küche Ablesetermin Heizung Besichtigungsrecht Vermieter Besuchsrecht Mieter Betriebskosten Bleigehalt im Wasser duschen nachts Definition besenrein Dübellöcher entfernen Definition Warmmiete Erhöhung der Vorauszahlungen Erhöhung Grundsteuer Erlaubnis Untervermietung Feuchtigkeit Wohnung fristlose Kündigung grillen auf dem Balkon Gewerberaum Renovierung gemeinsamer Mietvertrag Hausmeisterkosten Instandhaltung Vermieter Kündigung Eigenbedarf Katzenhaltung Mietvertrag Kündigung Zeitmietvertrag Kündigung Staffelmietvertrag Kündigungsverzicht Mietvertrag Laminatboden Zustimmung Lebenspartner im Mietvertrag Lärmbelästigung Nachbarn Mängel Mietwohnung Mietzahlung Abbuchung Mietminderung Schimmel Mietminderung Badewanne Mietminderung Balkon Mietminderung Heizung Mietminderung Wohnung Mietminderung Graffiti Mietbürgschaft Maklerkosten Modernisierung Wohnung Müllgebühren Mietminderung Toilette Mietminderung Hundegebell Mieterhöhung Vergleichswohnungen Mietminderung wegen Terrasse Mietvertrag Hausordnung Mietvertrag Parkplatz Mietminderung Fogging Nebenkosten Wohnfläche Nebenkostenabrechnung Nebenkosten Dachrinne Nachmieterklausel Nebenkosten Gartenpflege Parkettboden Schadensersatz Recht auf Antenne Ruhestörung durch Kinderlärm Reparatur Einbauküche Rückzahlung Nebenkosten Renovierungsklauseln Rückzahlung Mietkaution Schneefegen Hausordnung Schadensersatz Raucher Stromkosten Vermieter Treppenhausreinigung undichte Fenster Ungezieferbekämpfung Verschleiß Teppichboden Wohnfläche im Mietvertrag wie viele Haustürschlüssel Mietminderung Ameisen
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Der Mieter hat ein Recht auf Untervermietung, wenn er persönliche Gründe hat. Zum Beispiel, wenn er einen Lebenspartner aufnehmen will oder aus finanziellen Gründen. Der Vermieter darf nicht ohne wichtigen Grund seine Zustimmung zur Untervermietung verweigern.

Will der Mieter die Zustimmung des Vermieters

haben, muss er einen Mieter namentlich

benennen. Das gilt auch für Geschwister, Eltern

und Lebenspartner.

Wann darf der Vermieter

eine Untervermietung

ablehnen?

bei Überbelegung der Wohnung wenn die Person des Untermieters für den Vermieter unzumutbar wäre. wenn die Wohnung komplett untervermietet werden soll Wenn der Vermieter die Zustimmung zur Untervermietung verweigert: Verweigert der Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung, hat der Mieter ein Sonderkündigungsrecht und kann bei einem Zeitmietvertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

Wenn der Mieter ohne

Zustimmung untervermietet.

Eine Untervermietung ohne Zustimmung des Vermieters berechtigt zur fristlosen Kündigung.
Gibt ein Mieter seine Wohnung auf und zieht ins Ausland, dann darf er die Wohnung nicht einfach weitergeben und Familienmitgliedern zum Wohnen überlassen. Auch, wenn die Familie die Miete zahlt oder der Mieter selbst die Miete weiterzahlt, ist das nicht erlaubt und geht nur mit Zustimmung des Vermieters.

Untervermietung - die

Erlaubnis durch Vermieter ist

notwendig

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