Der Vermieter muss den Verteilerschlüssel nach Treu und Glauben ändern, wenn dieser grob unbillig ist und einzelne Mieter extrem ungerecht behandelt werden. Es reicht nicht aus, dass der ungerecht behandelte Mieter 50 Prozent Betriebskosten sparen würde.
Die vereinbarten Nebenkosten können nach der Wohnfläche oder
entsprechend der Personenzahl auf die Mieter des Hauses verteilt werden.
Der einmal vertraglich festgelegte oder vereinbarte Verteilerschlüssel kann weder einseitig durch den Vermieter noch durch Mehrheitsbeschluss der Mieter geändert werden. Voraussetzung ist, dass alle Vertragsparteien der Änderung zustimmen.Aber: Nach dem Einbau von Wasserzählern darf der Vermieter den Verteilerschlüssel ändern und Wasser verbrauchsabhängig abrechnen.Neuer Verteilerschlüssel ist möglich, wenn Wasser- oder Müllkosten verbrauchsnäher abgerechnet werden, zum Beispiel wenn mit einem Scanner-System die Leerung jeder einzelnen Mülltonne eines Haushalts erfasst werden kann.
Verteilung der Nebenkosten nach Wohnfläche oder Personenzahl
Üblich ist die Umlage der Nebenkosten nach Wohnfläche oder nach Personenzahl.Als Abrechnungsmaßstab muss die Wohnfläche zu Grunde gelegt werden, wenn im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist. Der Mieter zahlt dann anteilig im Verhältnis zur qm-Zahl der Wohnung. Ausnahme: Es handelt sich um verbrauchsabhängige Betriebskosten (z.B. Abwasser, Müllabfuhr) für die entsprechende Messeinrichtungen vorhanden sind. Hier muss der Vermieter verbrauchsabhängig abrechnen.
Der Vermieter muss den Verteilerschlüssel nach Treu und Glauben ändern, wenn dieser grob unbillig ist und einzelne Mieter extrem ungerecht behandelt werden. Es reicht nicht aus, dass der ungerecht behandelte Mieter 50 Prozent Betriebskosten sparen würde.
Die vereinbarten
Nebenkosten können nach
der Wohnfläche oder
entsprechend der
Personenzahl auf die Mieter
des Hauses verteilt werden.
Der einmal vertraglich festgelegte oder vereinbarte Verteilerschlüssel kann weder einseitig durch den Vermieter noch durch Mehrheitsbeschluss der Mieter geändert werden. Voraussetzung ist, dass alle Vertragsparteien der Änderung zustimmen.Aber: Nach dem Einbau von Wasserzählern darf der Vermieter den Verteilerschlüssel ändern und Wasser verbrauchsabhängig abrechnen.Neuer Verteilerschlüssel ist möglich, wenn Wasser- oder Müllkosten verbrauchsnäher abgerechnet werden, zum Beispiel wenn mit einem Scanner-System die Leerung jeder einzelnen Mülltonne eines Haushalts erfasst werden kann.
Verteilung der Nebenkosten
nach Wohnfläche oder
Personenzahl
Üblich ist die Umlage der Nebenkosten nach Wohnfläche oder nach Personenzahl.Als Abrechnungsmaßstab muss die Wohnfläche zu Grunde gelegt werden, wenn im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist. Der Mieter zahlt dann anteilig im Verhältnis zur qm-Zahl der Wohnung. Ausnahme: Es handelt sich um verbrauchsabhängige Betriebskosten (z.B. Abwasser, Müllabfuhr) für die entsprechende Messeinrichtungen vorhanden sind. Hier muss der Vermieter verbrauchsabhängig abrechnen.