Betriebskosten:
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Grundsteuer,
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Kosten für Wasser,
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Entwässerung,
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Heizung,
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Warmwasser,
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Aufzug,
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Müllabfuhr,
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Schornsteinreinigung,
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Straßenreinigung, Winterdienst,
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Hausreinigung,
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Gartenpflege,
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Beleuchtung,
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Sach- und Haftpflichtversicherung,
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Hausmeister
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Maschinelle Wascheinrichtungen,
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Gemeinschaftsantenne und
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Verteileranlage für ein Kabelanschluss
Nicht zu den Betriebskosten gehören z.B. die
Kosten für die Verwaltung.
Der Vermieter muss die Betriebskosten jährlich
abzurechnen. Mieter und Vermieter können den
Umlagemaßstab für die Betriebskosten , vertraglich
frei vereinbaren.
Diese Maßstäbe sind:
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nach dem Verbrauch,
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nach der Wohnfläche,
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nach der Anzahl der Personen, die in einem
Haus wohnen
Wenn nichts vereinbart wurde,
dann gilt § 556 a BGB. Dann ist
der Wohnflächenmaßstab
gesetzlich vorgeschrieben –
allerdings mit 2 Ausnahmen:
1: Die Heizung und die Warmwasserversorgung,
muss mit 50% bis 70% nach dem Verbrauch
abgerechnet werden.
2. Der Vermieter kann auf eine
verbrauchsabhängige Abrechnung umstellen, auch
wenn im Mietvertrag bisher eine andere Umlage
vereinbart war.
Betriebskosten im
Mietvertrag
Das Recht eines Vermieters bestimmte
Betriebskosten umzulegen (z.B. Grundsteuer) ist
erst dann verwirkt, wenn es über einen längeren
Zeitraum nicht wahrgenommen wurde und der
Mieter darauf vertrauen durfte, dass diese
Betriebskosten nicht mehr abgerechnet werden.
Legt der Vermieter die Betriebskosten in einem
Mehrfamilienhaus anteilig nach der Wohnfläche
der Mieter um, dann muss er die Kosten für leer
stehende Wohnungen selbst tragen. Er darf sie
nicht auf die umlegen oder verteilen.
Gemischte Gebäude
Wohnraummieter dürfen bei einem gemischt
genutzten Gebäude nicht mit Betriebskosten
belastet werden, die durch Gewerbenutzung
bestehen.
Urteile zu
Betriebskostenvereinbarungen
Eine Umlage von Betriebskosten liegt vor, wenn
vereinbart wird, welche Betriebskosten gemeint
sind. Es reicht aus, auf die Anlage 3 zu § 27 II. BV
zu verweisen.
Die Vereinbarung zur Umstellung auf eine
Nettomiete ist unwirksam, wenn nicht näher
angegeben wird, was zu den Betriebskosen zählt.
Eine Klausel im Mietvertrag, die
besagt, dass eine
Betriebskostenabrechnung nicht
anfechtbar ist, wenn der Mieter keine
Einwende innerhalb von 6 Wochen
hat, ist unwirksam.
•
Steht in einer Betriebskostenabrechnung, dass
ein Guthaben nur ausgezahlt wird, wenn der
Mieter keine Mietrückstände hat und der
Vermieter zahlt trotzdem ein Guthaben zurück,
kann der Vermieter die Mietschulden nicht mehr
verlangen.
In einer wirksamen Betriebskostenabrechnung
für Mietwohnungen müssen die Kosten für
vorhandene Gewerberäume getrennt werden.
Ist das nicht der Fall, muss der Vermieter
begründen, warum diese Trennung nicht
möglich ist.
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Vermieter dürfen die Betriebskosten nicht viel zu
niedrig ansetzen, um die gesamte Miete
niedriger wirken zu lassen.
•
Bei Eigentümerwechsel während einer
Abrechnungsperiode ist der alte Eigentümer bis
zum Verkauf zur Nebenkostenabrechnung
verpflichtet und zur Forderung von
Nachzahlungen berechtigt.
Bemessungsgrundlage der Mietminderung nach
§ 536 BGB ist die Bruttomiete.
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