Man ist auch nicht verpflichtet, seinen
Wohnungsschlüssel Nachbarn im Haus zu
überlassen. Der Vermieter muss
akzeptieren, wenn der Mieter kein
Vertrauen zu seinen Nachbarn hat.
Es könnte ja sein, man ist erst vor kurzem
eingezogen und kennt noch niemanden so
richtig. Aber auch so, muss niemand seinen
Schlüssel weggeben. Das kann auch ohne
Grund abgelehnt werden.
Etwas anderes ist es, wenn der Mieter
Ablesetermine einfach nicht wahrnimmt, weil
er sich nicht darum kümmert. Dann muss er
zahlen. Die Ablesefirma darf dann
Schadensersatz oder den Ersatz für
Fahrtkosten verlangen.
Wenn der Ablesetermin
versäumt wird
Wer drei Mal den Ablesetermin bewusst und
mit eigenem Verschulden versäumt hat,
muss sich notfalls gefallen lassen, dass die
Ablesung geschätzt wird.
Für Berufstätige gilt, dass durchaus verlangt
werden kann, dass sie einen Ablesetermin für
die Heizung auch tagsüber wahrnehmen
müssen. Ein Mieter kann also nicht
verlangen, dass die Ablesefirma erst abends
kommt.
Wenn Mieter gar keine Möglichkeit haben, zu
Hause zu sein oder Nachbarn einen
Schlüssel zu hinterlegen, dann müssen sie
damit rechnen, dass der Verbrauch geschätzt
wird, wenn nicht abgelesen werden kann.
Aber: Wird der erste
Ablesetermin versäumt, darf
nur geschätzt werden, wenn
der Mieter das Ablesen
schuldhaft nicht möglich
gemacht hat.
Auch ein Ersatztermin muss mindestens 14
Tage später liegen.
Prinzipiell gilt:
Der Mieter hat die Pflicht, einen
Heizungsableser in die Wohnung zu lassen,
(Bundesverfassungsgericht).
Weigert sich der Mieter, kann der Vermieter
vor Gericht gehen und die Wohnung
zwangsweise öffnen lassen oder den
Heizungsverbrauch schätzen.
Auch an Samstagen wird von vielen Firmen
abgelesen. Es ist jedoch nicht möglich den
Ablesetermin für die Heizung auf Wunsch
des Bewohners oder der Hausverwaltung
bzw. des Vermieters auf einen Samstag zu
legen.
Die Kosten für den zweiten Ablesetermin
muss der Mieter nicht zahlen
Man muss allerdings angeben, warum man
den ersten Termin nicht einhalten kann.
Anerkannte Gründe sind, Krankheit, man ist
im Urlaub oder auch sonstige Gründe, die es
nicht möglich machen, zu Hause zu sein.
Ablesung durch
Wärmemessdienst
Sollte eine Firma eine Klausel in ihren
allgemeinen Geschäftsbedingungen haben,
die besagt, dass bei einem Zusatztermin (weil
der Mieter an dem eigentlichen Termin nicht
zu Hause sein kann) die Fahrtkosten und
auch der Aufwand gezahlt werden muss, ist
diese Klausel unwirksam.
Der Termin für die Ablesungen der Heizung
muss mindestens 10 bis 14 Tage vorher
angegeben werden. Dann hat man auch
genug Zeit, der Ablesefirma mitzuteilen, dass
man zu diesem Termin nicht zu Hause ist.
Wer das der Firma rechtzeitig mitteilt, muss
für einen zweiten oder sogar eine dritten
Ablesetermin nichts bezahlen. Aushänge im
Haus weisen meistens darauf aber nicht hin.
Ablesetermin der Heizung für
Berufstätige
Als Berufstätiger Mieter muss man auch
Ablesetermine während der Werkszeiten
hinnehmen.
Die Kosten für die Heizungsablesung können
Vermieter über die Nebenkosten auf die
Mieter umlegen.
Die Kosten können zwischen 30 Euro und
100 betragen.
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